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GPSR + Spielzeugrichtlinie für Spielzeughersteller (2009/48/EG)

Wenn Sie ein Spielzeughersteller sind? Wenn Sie den EU-Markt betreten oder Ihre vorhandenen Produkte harmonisieren möchten, müssen Sie über das GPSR und die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EC) informiert sein. In diesem Artikel werden wir erklären, wie beide Regulierungen funktionieren und was sie für Sie bedeuten.

Spielzeugrichtlinie vs. GPSR Welches gilt

Die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) ist eine Verordnung, die speziell für die Sicherheit von Spielzeug in Europa entwickelt wurde. Diese Richtlinie legt die physikalischen, mechanischen und chemischen Sicherheitsanforderungen für Spielzeug fest.

Die gemeinsame Anwendung dieser beiden Regulierungen bildet einen zweiseitigen Anpassungsprozess für Spielzeug. Das GPSR gewährleistet die allgemeine Sicherheit der Produkte, während das Spielzeugrichtlinie die spezifischen Anforderungen an Spielzeug detailliert.

EN 71 Standards (physisch-mechanische, brennbare, chemische)

EN 71 sind europäische Standards, die die Sicherheit von Spielzeug gewährleisten.

Die Einhaltung dieser Standards erhöht die Sicherheit Ihres Produkts und erleichtert den Markteintritt.

§§GL18 §§ Signal Wer legt, was bedeutet

§§GL18 §§markiert, dass das Produkt den Standards von §§GL8§ entspricht.

Der Hersteller ist verpflichtet, das Markieren des Produkts zu erstellen. Nachdem das Produkt die erforderlichen Tests durchlaufen hat, kann der Hersteller das Markieren des Produkts auf dem Produkt platzieren. Dieses Markieren zeigt, dass das Produkt sicher ist und den entsprechenden Vorschriften entspricht.

Alterszeichen und Warnzeichen

Auf den Spielzeugen müssen Altersschilder und Warnzeichen aufgetragen werden, die darauf hinweisen, für welche Altersgruppe das Produkt geeignet ist und welche potenziellen Gefahren es hat, z. B. für Spielzeug mit kleinen Stücken ist eine Warnung "3 nicht geeignet für Kinder unter 18 Jahren" erforderlich, um Eltern und Betreuer zu helfen, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Brauchen Sie einen notifizierten Körper?

In einigen Fällen müssen Spielzeughersteller ihre Produkte von notifizierten Organisationen (Notified Body) testen. Dies gilt insbesondere für neue und komplexe Produkte. Die zugelassenen Organisationen bewerten Ihre Produkte unabhängig und führen die erforderlichen Tests durch. Wenn Ihr Produkt bestimmte Risiken aufweist, beschleunigt die Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Organisation Ihren Anpassungsprozess.

Praktische Schritte für den Toy-Exporteur aus der Türkei

Wenn Sie ein Spielzeug aus der Türkei exportieren möchten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

**1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.

2. Führen Sie die erforderlichen Tests durch. Wenden Sie sich an die zugelassenen Einrichtungen, um Tests nach EN 71 durchzuführen.

3. §§§§§GL18Überzeichnen Sie. Wenn Sie die Sicherheit Ihres Produkts nachgewiesen haben, fügen Sie das §§GL18Überzeichnen in Ihr Produkt ein.

4. Fügen Sie Altersschilder und Warnzeichen hinzu. Verbessern Sie die Sicherheit Ihrer Benutzer durch das Etikettieren Ihrer Produkte.

5. Bereiten Sie die notwendigen Dokumente für den Markteintritt vor. Bereiten Sie alle Ihre Dokumente vollständig vor und füllen Sie die für den Eintritt in den EU-Markt erforderlichen Dokumente aus.

Wie helfen wir?

Als in Deutschland ansässige §§§§§§§§§§] unterstützen wir Spielzeughersteller bei der Einhaltung der GPSR und der Spielzeugrichtlinie. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit Ihrer Produkte zu erhöhen und Ihren Eintritt in den EU-Markt zu gewährleisten.

§§MDX0 §§

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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