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GPSR-Warnhinweise & Piktogramme: EU-Regeln (2026)

Mit Stand 1. September 2026 verlangt die GPSR weder ein einheitliches Warnpiktogramm auf jedem Verbraucherprodukt noch eine allgemeine Piktogrammgröße von 10 mm. Ausgangspunkt sind das anwendbare Produktrecht und die Risikobewertung. Ein Warnhinweis wird ergänzt, wenn er ein tatsächliches Restrisiko behandelt oder eine produktspezifische Vorschrift ihn verlangt.

Was wurde in diesem EU-Warnetiketten-Leitfaden geändert?

Verlangt die GPSR auf jedem Produkt ein Warnpiktogramm?

Nein. GPSR-Artikel 9 Absatz 7 verlangt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, wenn diese Informationen nötig sind. Die Pflicht entfällt, wenn das Produkt ohne solche Informationen sicher und bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Die GPSR enthält keine eigene Liste für Ertrinkungs-, Verschluckungs-, Brand-, Schnitt- oder Stromschlagsymbole.

Ein Hersteller sollte kein Symbol allein wegen einer breiten Produktkategorie ergänzen. Zuerst werden bestimmungsgemäße und vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung, Nutzer, Gefahren und Risikominderungsmaßnahmen bestimmt. Die Warnung behandelt das Restrisiko nach konstruktiven und schützenden Maßnahmen; sie macht eine unsichere Konstruktion nicht sicher.

Welche Regel bestimmt Piktogramm und Größe?

Das anwendbare Produkt- oder Stoffrecht bestimmt Symbol, Wortlaut, Farbe, Größe und Platzierung. Eine Zahl aus einem Regelwerk darf nicht auf ein anderes übertragen werden.

Regel oder NormWas sie regeltEntscheidung im Jahr 2026
GPSR, Verordnung (EU) 2023/988Horizontale Sicherheitsbewertung, Anweisungen, Sicherheitsinformation, Sprache und Online-AngebotKein allgemeiner Symbolkatalog und keine zahlenmäßige Piktogrammgröße; Risikobewertung und Produktrecht entscheiden
CLP, Verordnung (EG) 1272/2008Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und GemischeAnhang I verwendet verpackungsabhängige Etiketten- und Piktogrammmaße; bis 3 Liter nicht kleiner als 10 × 10 mm und, wenn möglich, mindestens 16 × 16 mm
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EGAktuelle Spielzeugwarnungen bis 31. Juli 2030Bei Gefahr für Kinder unter 36 Monaten ist der vorgeschriebene Text oder das Alters-Piktogramm mit kurzer Angabe der konkreten Gefahr möglich
Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509Neue Darstellungsregeln ab 1. August 2030Führt 10 mm als Mindestmaß für ihr allgemeines Warnpiktogramm und das Unter-36-Monate-Piktogramm ein; dies ist im September 2026 keine allgemeine GPSR-Größe
ISO 7010 und ISO 3864-2Sicherheitszeichen und Gestaltungsgrundsätze für ProduktsicherheitsetikettenErst nach Klärung von Umfang und Rechtsanforderungen verwenden; ein ISO-Symbol ist nicht automatisch verbindliches EU-Recht
ISO 7000Grafische Symbole auf Einrichtungen zur Erklärung von Bedienung oder FunktionKeine allgemeine GPSR-Warnbibliothek und allein kein Nachweis für einen ausreichenden Sicherheitshinweis

Die Abgrenzung ist wichtig. Ein rot umrahmtes CLP-Gefahrenpiktogramm, ein Spielzeug-Alterssymbol, ein ISO-Sicherheitszeichen und ein Funktionssymbol beantworten verschiedene Regeln.

Wie wählt ein Hersteller einen Warnhinweis aus?

Der Warnhinweis entsteht aus den Nachweisen, nicht aus einem allgemeinen Symbolpaket. Die technische Akte sollte zeigen, warum die Warnung besteht und welche Produktversion sie abdeckt.

SchrittZu beantwortende FrageAufzubewahrender Nachweis
1. Produkt einstufenWelches EU- und nationale Produktrecht gilt?Produktumfangsvermerk und Rechtsquellenliste
2. Risiko bewertenWer kann durch welche Gefahr bei welcher vorhersehbaren Verwendung geschädigt werden?Risikobewertung für Modell oder Produktfamilie
3. Risiko mindernKönnen Konstruktion, Schutz, Materialwahl oder andere Maßnahmen das Risiko zuerst reduzieren?Konstruktionsentscheidung und Prüf- oder Verifikationsergebnis
4. Warnung festlegenWelche Gefahr bleibt, was kann geschehen und welche Handlung verhindert den Schaden?Freigegebener Wortlaut und gegebenenfalls Symbolreferenz
5. Sprache und Ort wählenWelche Mitgliedstaaten, Vertriebswege und Verbrauchergruppen erhalten das Produkt?Übersetzungsfreigabe und physischer/digitaler Platzierungsplan
6. Gestaltung freigebenStimmen Serienetikett, technische Akte und tatsächliches Produkt überein?Versionierte Druckdatei, Fotos und Freigabenachweis

Ein brauchbarer Warnhinweis nennt Gefahr, Folge und Vermeidungsmaßnahme. Verwenden Sie kein starkes Symbol für eine Gefahr, die die Risikobewertung nicht trägt. Lassen Sie keinen produktspezifischen Text weg, nur weil ein allgemeines Dreieck ähnlich aussieht.

Der Leitfaden zur GPSR-Risikobewertung erklärt die Dokumentation von Gefahr und Maßnahme. Der GPSR-Kennzeichnungsleitfaden behandelt Hersteller-, Produkt- und EU-Wirtschaftsakteurangaben.

Kann ein Piktogramm Warntext und Übersetzung ersetzen?

Ein Piktogramm ersetzt Text nicht automatisch. Schriftliche Anweisungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache vorliegen, die der Mitgliedstaat des Zielmarkts festlegt. Eine reine Symbollösung braucht eine Rechts- oder Normengrundlage und eine für die vorgesehenen Verbraucher verständliche Bedeutung.

EtikettensituationReicht das Piktogramm allein?Erforderliche Prüfung
Risikobasierte GPSR-Warnung ohne vorgeschriebenes SymbolIn der Regel neinKlaren Zielmarkttext beibehalten, sofern nicht dokumentiert ist, dass das Symbol die erforderliche Sicherheitsinformation vollständig vermittelt
Unter-36-Monate-Warnung nach Richtlinie 2009/48/EGVorgeschriebener Text oder Piktogramm möglichKurze Angabe der konkreten Gefahr bleibt nötig; die Warnung darf der bestimmungsgemäßen Verwendung nicht widersprechen
CLP-Stoff oder -GemischNeinDas Piktogramm ist nur ein Etikettenelement; Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie Lieferantenangaben bleiben Teil der CLP-Prüfung
Freiwilliges ISO-SicherheitszeichenNicht automatischISO-Referenz, Verständnis, Produktkontext und produktspezifisches Recht bestätigen
QR-Code oder digitale SeiteNein, wenn physische oder Angebotsinformation vorgeschrieben istDigitale Information kann ergänzen, ersetzt aber nicht unbemerkt Produkt-, Begleit- oder Artikel-19-Informationen

Übersetzungen sollten wie andere Sicherheitsnachweise gelenkt werden. Halten Sie Ausgangstext, Zielsprache, Prüfer, Version und abgedeckte Länder fest. Eine ungeprüfte maschinelle Übersetzung ist kein verlässlicher Freigabeprozess.

Wo muss die Warnung beim Online-Verkauf erscheinen?

GPSR-Artikel 19 verlangt, dass ein Online- oder Fernabsatzangebot alle Warn- oder Sicherheitsinformationen klar und sichtbar zeigt, die am Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder einem Begleitdokument beizufügen sind. Ein Produktfoto allein ist eine schwache Lösung, wenn der Text in normaler Angebotsgröße nicht lesbar ist.

Ordnen Sie die Information Produkt, Verpackung, Anleitung und Verkaufsseite zu. Der Leitfaden zu Artikel 19 erklärt die Angaben vor dem Kauf. Für Spielzeug gilt zusätzlich der Leitfaden zum Übergang 2026–2030.

Wie prüft Grüner Baum ein EU-Warnetikett?

Die Grüner Baum GmbH kann Produktumfang, Risikonachweis, Warnlogik, Etikett, Anleitung und Online-Angebot abgleichen. Unsere Dokumentenprüfung für 129 € + MwSt. identifiziert Lücken und Widersprüche; sie erteilt keine Produktgenehmigung. Ist ein schriftliches Bevollmächtigtenmandat der richtige Artikel-16-Weg und wird das Produkt angenommen, umfassen die GPSR-Beratungsleistungen jährliche Leistungen ab 249 € + MwSt.

Prüfung eines Warnetiketts anfragen mit Produktkategorie, EU-Zielländern, Risikobewertung und aktuellem Etikett.

Häufige Fragen zu GPSR-Warnhinweisen

Verlangt die GPSR auf jedem Produkt ein Warnpiktogramm?

Nein. Warnungen folgen der Risikobewertung oder dem anwendbaren Produktrecht. Die GPSR enthält keine allgemeine Piktogrammliste.

Kann ein Piktogramm übersetzten Warntext nach der GPSR ersetzen?

Nicht automatisch. Prüfen Sie, ob die anwendbare Regel das Symbol zulässt und Verbraucher es verstehen. Sonst bleibt klarer Zielmarkttext nötig.

Muss jedes GPSR-Warnpiktogramm mindestens 10 mm groß sein?

Nein. Die GPSR kennt keine allgemeine 10-mm-Regel. CLP und Spielzeugrecht enthalten eigene bedingte Maße und Termine.

Müssen Warnungen im Online-Angebot erscheinen?

Ja, wenn die Information am Produkt, auf der Verpackung oder im Begleitdokument erforderlich ist. Artikel 19 verlangt sie klar und sichtbar vor dem Fernabsatzkauf.

Kann Grüner Baum ein EU-Warnetikett genehmigen?

Nein. Grüner Baum kann Nachweise und Abgleich prüfen; der Hersteller bleibt verantwortlich und Behörden behalten ihre Befugnisse.

Offizielle Quellen

Dieser Leitfaden unterstützt die Etikettendiagnose. Er ersetzt keine produktspezifische Rechtsprüfung, Risikobewertung oder Behördenentscheidung.

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) führt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person aus, wenn ein schriftliches Mandat für das konkrete Produkt und die Lieferkette der passende Weg nach Artikel 16 ist. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim stellt für den vereinbarten Produkt- und Mandatsumfang die Dokumentation der EU-Verantwortlichen Person sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden bereit.

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