Für die GPSR-Konformität
erforderliche Dokumente
Alle fünf folgenden Schritte müssen vollständig dokumentiert vorliegen. Bereits ein fehlender Schritt bedeutet Nichtkonformität.
Für die GPSR-Konformität
erforderliche Dokumente
Alle fünf folgenden Schritte müssen vollständig dokumentiert vorliegen. Bereits ein fehlender Schritt bedeutet Nichtkonformität.
Physische, chemische und biologische Risiken; Brennbarkeit, Schnitt-, Erstickung- und Kippszenarien müssen schriftlich bewertet und archiviert werden.
Produktbeschreibung, verwendete Materialien, Herstellungsinformationen, Prüfberichte, Risikoanalyse und Konformitätserklärung müssen vollständig erstellt werden.
Hersteller-/Importeurangaben, EU-Kontaktadresse, Serien-/Chargennummer und Warnhinweise müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden. Die Sprache des Verkaufslandes (einschließlich Deutsch) ist verpflichtend.
Bei Herstellung außerhalb der EU verpflichtend: Eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR) muss benannt und ihre Kontaktdaten angegeben werden.
Kundenbeschwerden erfassen, Behörden bei Risikofeststellung benachrichtigen und bei Bedarf einen Produktrückrufplan als schriftliches Verfahren bereithalten. Das Fehlen dieses Verfahrens löst regulatorische Sanktionen aus.
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