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Kosmetikhersteller: Kosmetikregeln (1223/2009) und GPSR zusammen

Als Kosmetikhersteller können Sie viele Regeln treffen, die Sie befolgen müssen, um Ihre Produkte auf dem europäischen Markt anzubieten. In diesem Artikel werden wir die Beziehung zwischen dem Kosmetikreglement (1223/2009) und der General Product Safety Regulation (GPSR) und die Funktionsweise von §§GL3§ (RP) behandeln.

Kosmetik 1223/2009 vs. GPSR Umfangsunterschiede

Die Kosmetik-Verordnung enthält spezielle Bestimmungen über die Sicherheit und das Markteintritt von Kosmetikprodukten, die detaillierte Bestimmungen über den Inhalt, das Etikettieren und die Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten enthalten.

Kosmetische RP-Rolle: CPNP, PIF, CPSR

Im Rahmen der Kosmetik-Verordnung gibt es verschiedene Verpflichtungen des Verantwortliche Person§ (RP). Zu diesen Verpflichtungen gehören die Meldung von Produkten über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) **, die Erstellung eines Produktdossiers (PIF) ** und die Durchführung einer Sicherheitsbewertung (CPSR) **.

Kann die gleiche Person/Unternehmen beide RP übernehmen?

Angesichts der Unterschiede zwischen den Rollen des Kosmetikrechts und der GPSR (Verantwortliche Person (RP) ist es möglich, dass die gleiche Person oder Firma beide RP übernimmt.

Inhalt der Produktdatei (PIF)

Die Produktdatei (PIF) enthält die Informationen, die erforderlich sind, um die Sicherheit von Kosmetikprodukten zu gewährleisten.

Notwendigkeit eines Sicherheitsassessors

Gemäß den Kosmetikregeln muss ein Safety Assessor (Safety Assessor) für die Bewertung der Sicherheit von Produkten eingesetzt werden, der über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten.

Natürliche und organische Kosmetik Zusätzliche Übereinstimmung

Natürliche und organische Kosmetikprodukte können zusätzliche Regulierungen unterliegen. Diese Produkte müssen sowohl im Rahmen des Kosmetikrechts als auch im Rahmen des GPSR vereinbart werden. Insbesondere müssen die Quelle, Produktionsprozesse und Etikettierungsbedürfnisse der natürlichen und organischen Inhalte sorgfältig überprüft werden.

Wie helfen wir?

Als §Grüner Baum GmbH§§§§§§] in Deutschland helfen wir, dass Ihre Kosmetikprodukte sowohl dem Kosmetikgesetz als auch dem GPSR entsprechen. Verantwortliche Person§§ (RP) bereiten wir alle erforderlichen Dokumente aus und steuern Ihre Prozesse.

Wenn Sie etwas benötigen, können Sie uns über [Unser Bewertungsantragungsformular] erreichen.

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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