Grüner Baum GmbH · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim – Deutschland
hello@eugpsr.de

Wird GPSR für B2B-Verkäufe eingesetzt?

Wenn Sie B2B-Verkäufe betreiben, ist es entscheidend, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit GPSR (General Product Safety Regulation) zu verstehen. In diesem Artikel werden wir uns darauf konzentrieren, wie B2B-Verkäufe im Rahmen von GPSR bewertet werden und die Rolle der Distributoren in diesem Prozess.

B2C vs. B2B Definition

GPSR ist eine Regelung, die vor allem für Verbraucherprodukte gilt. Die Unterschiede zwischen B2C (Business to Consumer) und B2B (Business to Business) wie in Artikel 3 definiert, sind in Bezug auf die Art und Weise, wie Produkte auf den Markt gebracht werden, wichtig. B2C umfasst den Handel zwischen Unternehmen, während B2B den Verkauf direkt an den Endverbraucher ausdrückt.

GPSR-Laden des Distributors

Distributoren haben bestimmte Verpflichtungen im Sinne von Artikel 14. Diese Verpflichtungen sind notwendig, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten und bei Bedarf Rückrufverfahren durchzuführen. Wenn ein Distributor die Produkte an den Endverbraucher anbietet, muss er die GPSR-Anforderungen erfüllen. Dies bedeutet, die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten und gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu stellen.

B2B → Übergang der Verantwortung in der B2C-Kette

B2B-Verkäufe können Teil einer Kette sein, die den Endverbraucher erreicht. Wenn der Distributor die Produkte direkt an den Endverbraucher verkauft, geht die Verantwortung vom B2B-Hersteller zum Distributor und von dort zum Endverbraucher. In diesem Fall werden GPSR-Anwendungen eingesetzt. Der Hersteller muss die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Sicherheit seiner Produkte zu gewährleisten und die Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Ist es nur für B2B-Verkäufer notwendig?

Für einen Hersteller, der nur B2B-Verkäufe tätigt, ist es wichtig zu beurteilen, ob eine Zuteilungspflicht besteht. Wenn Ihre Produkte auf dem EU-Markt vorhanden sind und das Potenzial haben, den Endverbraucher zu erreichen, müssen Sie möglicherweise eine Zuteilung durchführen. Dies ist ein kritischer Schritt, um die Sicherheit und Konformität Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Praktische Fälle: Showroom, Messe, Demo Produkt

Situationen wie Showroom, Messe oder Demo-Produkte können die GPSR-Anwendungen bei B2B-Verkäufen beeinflussen, bei denen Produkte potenziellen Endverbrauchern präsentiert werden können. In diesem Fall ist es die Verantwortung für die Sicherheit und Konformität der Produkte für Distributoren und Hersteller.

Dokumentkette: Was an den Distributor übertragen wurde

Die Unterlagen, die den Distributoren übertragen werden, sind wichtig, um die Sicherheit und Konformität der Produkte zu gewährleisten.

Die vollständige und korrekte Bereitstellung dieser Unterlagen ist für die Erfüllung der GPSR-Anforderungen von entscheidender Bedeutung.

Wie helfen wir?

Als in Deutschland ansässige §§§§§§§§§§] beraten wir Hersteller und Distributoren, die B2B-Verkäufe betreiben, über GPSR-Konformität. Wir sind bei Ihnen, um die Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten und die erforderlichen Dokumente zu gewährleisten.

§§MDX0 §§

H

Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

Weitere Artikel dieses Autors →