Grüner Baum GmbH · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim – Deutschland
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GPSR im Online-Verkauf: Welche Informationen müssen auf der Produktseite sichtbar sein?

Die sichtbarsten Auswirkungen der GPSR zeigen sich im Online-Verkauf. Marken sahen die Produktseite jahrelang als Marketingfläche; mit der GPSR ist sie zugleich eine Compliance-Fläche. Schön aussehen reicht nicht mehr — Pflichtangaben müssen sichtbar, korrekt und zugänglich sein.

Artikel 19: Pflichtangaben im Fernabsatz

Nach BMUV- und EU-Kommissionsleitfäden verlangt Artikel 19 der GPSR, dass beim Fernabsatz (online, telefonisch, postalisch usw.) mindestens die folgenden Informationen für den Verbraucher sichtbar sind:

Die Produktseite ist nicht mehr nur eine Verkaufsseite

Marktplatz-Produktseiten sind auf Ästhetik und Conversion optimiert. Die GPSR fügt eine weitere Pflichtebene hinzu: Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Der Verbraucher muss erkennen können, wer das Produkt in den Verkehr gebracht hat, wen er erreichen kann und welche Sicherheitshinweise gelten.

Pflichtangaben dürfen nicht in eingeklappten Tabs, ausschließlich in einer PDF-Datei oder erst nach dem Kauf zugesendet werden. Die offiziellen Leitfäden formulieren ausdrücklich, dass Informationen „im Angebotsstadium verfügbar und zugänglich" sein müssen. Bilder, Beschreibungen und Sicherheitshinweise müssen konsistent sein.

Folgen für Marktplätze und Verkäufer

Die GPSR betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Marktplätze direkt. Marktplätze müssen:

Nach einer Behördenanweisung greifen die Maßnahmen schnell: Ein Angebot kann entfernt, der Zugang gesperrt oder ein Warnhinweis eingeblendet werden — innerhalb sehr kurzer Fristen. Online verkaufende Marken müssen daher sowohl am Produkt als auch auf der Produktseite GPSR-konform aufgestellt sein. Unsere Pflichtdokumente-Seite zeigt im Detail, welche Information wohin gehört.

30-minütige GPSR-Bewertung

Ob Ihre Marke gerade in den EU-Markt einsteigt oder bereits verkauft — eugpsr.de unterstützt Sie bei GPSR-Lückenanalyse, Dokumentenvorbereitung, Kennzeichnungs- und Warnhinweisprüfung, Rückverfolgbarkeitsstruktur und Diensten der Verantwortlichen Person.

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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