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Online-Marktverpflichtungen: Was sagt Artikel 22 des GPSR?

Online-Marktgeschäfte sind heute eine der effektivsten Methoden, um Millionen von Verbrauchern zu erreichen. Allerdings müssen Verkäufer und Betreiber, die auf diesen Plattformen tätig sind, bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des General Product Safety Regulations (GPSR) des Europäische Union erfüllen. In diesem Artikel werden wir die Verpflichtungen behandeln, die Artikel 22 GPSR online-Marktgeschäften auferlegt.

Artikel 22 Definition von Märkten

Artikel 22 der GPSR definiert Online-Marktmärkte als Plattformen, die Produkte von Drittanbietern an Verbraucher anbieten. Diese Definition umfasst ein breites Spektrum von großen E-Commerce-Sites bis hin zu kleinen Niche-Marktmärkten.

Verkäuferliste

Marktbetreiber müssen Verkäufer verpflichtet machen, bestimmte Informationen zu liefern, bevor sie ihre Produkte auflisten. Diese Informationen sollen den Verbrauchern genaue und vollständige Informationen über die Sicherheit des Produkts geben. Die Betreiber sind verpflichtet, die von den Verkäufern bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

Zeit für das Entfernen gefährlicher Produkte

Gemäß Artikel 22 der GPSR ist es den Marktbetreibern notwendig, gefährliche Produkte schnell von der Plattform zu entfernen, was sowohl für den Schutz der Verbraucher als auch für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung ist.

Verkäufer-Identifizierung (KYC)

Marktbetreiber müssen Know Your Customer (KYC) -Prozesse anwenden, um die Identität der Verkäufer zu überprüfen, um gefälschte Produkte und Betrug zu verhindern.

Verbraucherbeschwerde nicht einreichen

Es muss ein effektiver Mechanismus geschaffen werden, damit Verbraucher ihre Beschwerden über die Produkte, die sie gekauft haben, leicht übermitteln können. Dies ist die Verantwortung der Marktbetreiber und erhöht die Zufriedenheit der Verbraucher.

Markt-Verkäufer-Bilanz

Artikel 22 der GPSR zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Marktbetreibern und Verkäufern zu schaffen.

Wie helfen wir?

Als in Deutschland ansässige §§§§§§§§§§] begleiten wir Online-Marketers bei der Einhaltung von Artikel 22 GPSR. Wir unterstützen die Ernennung von Verantwortlichen, die Erstellung von Risikoanalysen und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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