Grüner Baum GmbH · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim – Deutschland
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GPSR-Beratung und Compliance-Service für den EU-Marktzugang

Mit Stand 1. September 2026 verbindet die Grüner Baum GmbH Prüfung des Produktumfangs, Risikoanalyse, technische Dokumentation, Kennzeichnung und Kontrolle von Online-Angeboten in einem produktbezogenen Ablauf. Die Tätigkeit als EU-Verantwortliche Person kommt nur hinzu, wenn die tatsächliche Lieferkette und ein schriftlicher Auftrag dafür den passenden Weg nach Artikel 16 bilden.

Was umfasst ein GPSR-Compliance-Service?

Ein belastbarer GPSR-Compliance-Service erzeugt produktspezifische Entscheidungen und Nachweise. Er verkauft kein pauschales Zertifikat. Der genaue Umfang hängt vom Produkt, Herstellersitz, der Lieferkette und dem gesamten anwendbaren EU-Produktrecht ab.

ArbeitsbereichErgebnisRechtlich verantwortlich
Prüfung von Anwendungsbereich und RollenProduktklassifizierung, Zuordnung des anwendbaren Rechts sowie Rollen von Hersteller, Einführer, Händler und Wirtschaftsakteur nach Artikel 16.Jedes Unternehmen bleibt für die Rolle verantwortlich, die es tatsächlich ausübt.
ProduktrisikoanalyseGefährdungsszenarien, betroffene Nutzer, Schweregrad, Wahrscheinlichkeit, Schutzmaßnahmen und Restrisiko-Dokumentation.Der Hersteller führt nach Artikel 9(2) die interne Risikoanalyse durch; wir prüfen und strukturieren die Nachweise.
Technische DokumentationLückenprüfung zu Produktbeschreibung, Sicherheitsmerkmalen, Risikonachweisen, Prüfungen und angewandten Normen, soweit relevant.Der Hersteller erstellt und aktualisiert die Unterlagen und hält sie zehn Jahre lang bereit.
Kennzeichnung und Online-AngeboteKontrolle von Produkt-, Hersteller- und Betreiberangaben, Warnhinweisen, Anleitungen und Online-Angeboten nach Artikel 19.Der jeweils betroffene Wirtschaftsakteur behält seine Pflichten; wir prüfen die Informationskette.
EU-Verantwortliche PersonSchriftlicher Auftrag, angenommener Produktumfang, Artikel-16-Unterlagen und Behördenkommunikation, wenn dieser Weg anwendbar ist.Der Wirtschaftsakteur nach Artikel 16 erfüllt die übernommenen Aufgaben; die Herstellerpflichten nach Artikel 9 bleiben bestehen.
Unterstützung nach dem InverkehrbringenBeschwerdeprozess, Safety-Gate-Monitoring, Unfall- und Korrekturmaßnahmen-Dokumentation sowie Rückrufunterstützung bei Bedarf.Die Pflichten richten sich nach dem Ereignis und der gesetzlichen Rolle; der Unterstützungsumfang wird schriftlich vereinbart.

Brauchen Sie GPSR-Beratung, eine EU-Verantwortliche Person oder beides?

GPSR-Beratung und EU-Verantwortliche Person sind keine Synonyme. Beratung ordnet und prüft die Compliance-Arbeit. Artikel 16 weist einem in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur bestimmte gesetzliche Aufgaben für das Produkt zu.

RolleAufgabeKeine Aufgabe dieser Rolle
HerstellerGewährleistet Produktsicherheit, führt die interne Risikoanalyse durch, erstellt technische Unterlagen und steuert Korrekturmaßnahmen.Der Hersteller kann seine Pflichten nach Artikel 9 nicht durch den Kauf einer Dienstleistung übertragen.
GPSR-BeratungPrüft Anwendungsbereich, Nachweise, Unterlagen, Kennzeichnung und Informationen der Vertriebskanäle anhand der anwendbaren Anforderungen.Beratung allein macht den Dienstleister weder zum Einführer noch zum Hersteller oder Wirtschaftsakteur nach Artikel 16.
EU-Verantwortliche PersonErfüllt als in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur die für das Produkt anwendbaren Aufgaben aus Artikel 4(3) im Rahmen von Artikel 16.Die Rolle ist kein Zertifikat und garantiert weder Produktsicherheit noch Freigabe durch einen Marktplatz.
EinführerPrüft und erfüllt seine eigenen GPSR-Pflichten, wenn er ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.Ein Einführer wird durch eine Vertragsbezeichnung nicht zu einem neutralen Berater.

Wie beginnt ein GPSR-Compliance-Projekt?

Das Projekt beginnt mit dem konkreten Produkt und der Lieferkette, nicht mit einem vorgewählten Dokumentpaket.

  1. 1. Produkt und Akteure bestimmen

    Sie senden Produkttyp, Herstellersitz, Marke, EU-Zielländer, Vertriebskanäle und vorhandene Wirtschaftsakteure.

  2. 2. Recht und Nachweise zuordnen

    Wir trennen die Auffangregeln der GPSR vom besonderen EU-Produktrecht und erfassen vorhandene sowie fehlende Nachweise.

  3. 3. Schriftlichen Umfang festlegen

    Das Angebot nennt die erfassten Produktfamilien und Arbeitsbereiche und klärt, ob ein Auftrag nach Artikel 16 sachgerecht ist.

  4. 4. Produktakte aufbauen und pflegen

    Die vereinbarten Prüfungen, Korrekturen und Aufzeichnungen werden mit klarer Zuständigkeit und definierten Aktualisierungsanlässen umgesetzt.

Was ein seriöser GPSR-Service nicht versprechen sollte

Ein seriöser Anbieter benennt die Grenzen, bevor er den Auftrag annimmt.

  • Es gibt kein einheitliches amtliches GPSR-Zertifikat, das jedes Verbraucherprodukt konform macht.
  • CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung gelten nur, wenn das besondere EU-Produktrecht sie verlangt.
  • Die Benennung einer Verantwortlichen Person überträgt nicht die Verantwortung des Herstellers für die Produktsicherheit.
  • Kein Berater kann eine Freigabe durch Amazon, Etsy, Shopify, Zoll oder Marktüberwachungsbehörden garantieren.

EU GPSR wird von der Grüner Baum GmbH in Deutschland betrieben

Die Grüner Baum GmbH ist beim Amtsgericht Mainz unter HRB 52165 eingetragen und arbeitet von der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim aus. Hatice Muazzez Bodur, Gründerin und ISO-9001-Auditorin, prüft die veröffentlichten GPSR-Inhalte und den angenommenen Leistungsumfang.

  • Vertragspartner und Behördenkontakt mit Sitz in Deutschland
  • Registrierter Dienstleister im Amazon Solution Provider Network
  • Produktakten nach Grundsätzen von ISO 9001, ISO 27001 und ISO 42001 organisiert
  • Kommunikation auf Deutsch, Englisch und Türkisch sowie chinesischsprachige Informationsinhalte

Diese Seite beschreibt den Produkt-Compliance-Ablauf der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Geprüft von Hatice Muazzez Bodur →

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Häufige Fragen zu GPSR-Compliance-Services

Was ist ein GPSR-Compliance-Service?

Ein GPSR-Compliance-Service prüft Produkt, Rollen in der Lieferkette, Risikoanalyse, technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Online-Angebote und Prozesse nach dem Verkauf anhand der Verordnung (EU) 2023/988 und des weiteren anwendbaren Produktrechts. Das Ergebnis sollte eine produktspezifische Nachweisakte sein, kein pauschales Zertifikat.

Wird eine GPSR-Beratung automatisch zur EU-Verantwortlichen Person?

Nein. Beratung allein begründet keine gesetzliche Wirtschaftsakteursrolle. Der Anbieter wird nur dann Verantwortliche Person nach Artikel 16, wenn der anwendbare Rechtsweg, der angenommene Produktumfang und ein schriftlicher Auftrag diese Rolle begründen.

Benötigt jedes Produkt eine EU-Verantwortliche Person?

Ein von Artikel 16 erfasstes Produkt benötigt vor dem Inverkehrbringen einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Dies kann der EU-Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfilment-Dienstleister sein; es ist nicht immer eine separat gekaufte Dienstleistung.

Enthält der Service ein GPSR-Zertifikat?

Für alle Verbraucherprodukte gibt es kein einheitliches amtliches GPSR-Zertifikat. Compliance wird durch produktspezifische Sicherheitsnachweise, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und gegebenenfalls durch nach anderem EU-Recht erforderliche Erklärungen oder Konformitätsbewertungsunterlagen belegt.

Wie lange müssen technische GPSR-Unterlagen aufbewahrt werden?

Nach GPSR Artikel 9(3) hält der Hersteller die technischen Unterlagen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen für Marktüberwachungsbehörden bereit. Die Unterlagen müssen außerdem aktuell gehalten werden.

Unterstützt die Grüner Baum GmbH Verkäufer auf Amazon, Etsy und Shopify?

Ja. Wir prüfen Produktunterlagen und die Angaben in Marktplatz- oder Online-Shop-Angeboten. Plattformfelder ersetzen weder die Risikoanalyse und technische Dokumentation des Herstellers noch andere anwendbare gesetzliche Pflichten.

Primäre Rechtsquellen

Beginnen Sie mit einer produktbezogenen Prüfung

Senden Sie Produktkategorie, Herstellersitz, EU-Zielländer, Vertriebskanäle und vorhandene Unterlagen. Wir bestimmen die anwendbaren Arbeitsbereiche, bevor wir einen Umfang anbieten.