Produkt-Risikostufen-Tabelle
Im Rahmen der GPSR wird jedes Produkt einer anderen Risikoklasse zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Risikobewertungsmethodik der Kommission (2019/417).
Produkt-Risikostufen-Tabelle
Im Rahmen der GPSR wird jedes Produkt einer anderen Risikoklasse zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Risikobewertungsmethodik der Kommission (2019/417).
| Stufe | Definition | Beispielszenarien | Beispiel-Produktkategorien |
|---|---|---|---|
Kritisch | Produkte mit Risiko für Tod oder dauerhafte Gesundheitsschäden, die auf vulnerable Nutzergruppen (Säuglinge, Kinder) abzielen. | Erstickung, schwere Sturzverletzung, Vergiftung, Brandgefahr. | Kinderbetreuungsprodukte, Spielzeug (0–36 Monate), Kinderschutzausrüstung |
Hoch | Produkte mit Risiko schwerer Verletzungen, bei denen die strukturelle Integrität kritisch ist. | Sturz, Quetschung, Abbrechen scharfer Teile, Stromschlag. | Lasttragende Möbel, Elektrogeräte, Freizeitausrüstung |
Mittel | Produkte mit mittlerem Verletzungspotenzial, die bei normaler Verwendung Aufmerksamkeit erfordern. | Fingerklemmen, leichte Schnitte, Kippen, Aufprall. | Allgemeine Möbel, Küchenartikel, Elektronische Geräte |
Niedrig | Produkte mit geringem Verletzungspotenzial, die allgemein als sicher gelten. | Oberflächliche Kratzer, leichte Reizung, geringer Kontakt. | Dekorationsartikel, Bekleidung und Textilien, Schmuck und Accessoires |
Detaillierte Risikokategorien
Im Rahmen der GPSR wird jedes Produkt einer anderen Risikoklasse zugeordnet. Die Risikoklasse bestimmt unmittelbar die Tiefe der erforderlichen Dokumentation, die Prüfpflichten und die Auditintensität.
Hinweis: Die Risikostufe wird anhand der physischen Eigenschaften des Produkts, der Zielnutzergruppe und der verwendeten Materialien bestimmt. Selbst Produkte derselben Kategorie können unterschiedlichen Stufen zugeordnet werden. Kontaktieren Sie uns für die korrekte Klassifizierung Ihres Produktportfolios.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine GPSR-Risikobeurteilung?
Eine Risikobeurteilung ist ein strukturierter Prozess, den Hersteller gemäß Artikel 9(2) der GPSR (EU) 2023/988 durchführen müssen. Dabei werden Gefährdungen ermittelt, die ein Produkt unter vernünftigerweise vorhersehbaren Nutzungsbedingungen darstellen kann, und das Schadensrisiko bewertet. Die Beurteilung umfasst Faktoren wie Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere möglicher Verletzungen, Schutzbedürftigkeit der Nutzer sowie Art der Gefährdung (chemisch, mechanisch, elektrisch usw.).
Was sind die 4 Hauptrisikofaktoren?
Die GPSR-Risikobeurteilung berücksichtigt vier Kernfaktoren: (1) Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens — wie wahrscheinlich ist ein schadensbegründendes Ereignis; (2) Schwere des potenziellen Schadens — von vorübergehenden Verletzungen bis hin zu dauerhaften Schäden oder Tod; (3) Anzahl der betroffenen Personen — der Ausbreitungsfaktor; (4) Sicherheitsbewusstsein der Nutzer — besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Diese Faktoren münden in vier Risikostufen: Kritisch, Hoch, Mittel und Niedrig.
Wie oft muss die Risikobeurteilung aktualisiert werden?
Die Risikobeurteilung muss bei jeder wesentlichen Änderung — etwa am Produktdesign, am Herstellungsverfahren, bei Rohstofflieferanten oder in Zielmärkten — sowie bei neuen Safety-Gate-Meldungen zu vergleichbaren Produkten oder nach einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall aktualisiert werden. Die GPSR verlangt, dass die Beurteilung als lebendiges Dokument behandelt wird und mindestens einmal jährlich überprüft wird.
Wer kann eine Risikobeurteilung durchführen? Intern oder extern?
Eine Risikobeurteilung kann intern von qualifiziertem Fachpersonal oder extern von Compliance-Beratern, Notified Bodies oder technischen Prüfstellen durchgeführt werden. Bei Hochrisikoprodukten (Spielzeug, Kinderbetreuungsartikel, Elektrogeräte) wird eine unabhängige Drittpartei-Beurteilung empfohlen. Die GPSR verlangt lediglich, dass die Beurteilung von einer kompetenten und unparteiischen Person vorgenommen wird — nicht zwingend von einer externen Stelle.
Welche Normen werden bei der Risikobeurteilung angewendet?
Die anzuwendenden Normen richten sich nach der Produktkategorie: EN 71-Reihe für Spielzeug (harmonisierte Normen gemäß Artikel 10), EN 14682 für Bekleidungsschnüre und Kordeln bei Kinderkleidung, EN 62368 für Audio-/Video- und Informationstechnologiegeräte, EN 12520/EN 12521 für Haushaltsmöbel. Die Einhaltung harmonisierter Normen begründet eine Konformitätsvermutung, ist jedoch kein rechtsverbindlicher Nachweis.
Ist eine Risikobeurteilung auch für Niedrigrisikoartikel Pflicht?
Ja. Die GPSR schreibt eine Risikobeurteilung für alle Verbraucherprodukte vor — auch für solche, die unter harmonisierten Normen hergestellt werden. Bei Niedrigrisikoprodukten wie Haushaltswaren oder Textilaccessoires kann die Beurteilung kürzer und vereinfachter ausfallen, darf aber nicht gänzlich entfallen. Fehlende Dokumentation ist bei Marktüberwachungskontrollen ein eigenständiger Verstoß.
Wie beeinflusst Safety Gate / RAPEX die Risikobeurteilung?
Safety Gate (der Nachfolger von RAPEX) ist das EU-Portal für Produktsicherheitsmeldungen zu zurückgezogenen oder rückgerufenen Produkten. Hersteller sollten Safety Gate regelmäßig auf vergleichbare Produkte oder Materialien prüfen, bevor sie eine Risikobeurteilung abschließen oder aktualisieren. Eine neue Meldung zu einem ähnlichen Produkt muss direkt in der eigenen Beurteilung adressiert werden, gegebenenfalls durch Anpassung von Design oder Warnhinweisen.
Was passiert mit meiner Risikobeurteilung bei einem Produktrückruf?
Im Falle eines Rückrufs oder eines Eingreifens der Marktüberwachungsbehörde muss der Hersteller die Risikobeurteilung unverzüglich aktualisieren, die von den Behörden festgestellten Gefährdungen dokumentieren und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen festhalten. Gemäß Artikel 35 GPSR ist innerhalb von 3 Werktagen eine Meldung an Safety Gate zu erstatten. Eine unzureichende oder veraltete Risikobeurteilung kann in diesem Zusammenhang als eigenständiger Verstoß gewertet werden.
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