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Was ist die GPSR? Anwendungsbereich, Produkte und Pflichten

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Sie bildet den allgemeinen EU-Sicherheitsrahmen für Verbraucherprodukte und ergänzt produktspezifisches EU-Recht bei Sicherheitsaspekten, die dort nicht geregelt sind.

Was ist die GPSR?

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988, bildet den EU-Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden. Sie gilt unmittelbar, soweit ein Produktrisiko nicht durch gleich spezifische EU-Sicherheitsvorschriften erfasst ist, und ergänzt sektorales Recht bei ungeregelten Aspekten. Die GPSR ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar.

Was bedeutet GPSR-Konformität?

GPSR-Konformität bedeutet nachzuweisen, dass ein Produkt bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher ist und die beteiligten Wirtschaftsakteure ihre Pflichten erfüllen. Dazu gehören praktisch Produktidentifikation, angemessene Sicherheitsanalyse, aktuelle technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit, geeignete Warnungen und Anleitungen, korrekte Angaben im Online-Angebot sowie Abläufe für Sicherheitsvorfälle und Korrekturmaßnahmen. Zusätzlich muss produktspezifisches EU-Recht gesondert geprüft werden.

Diese Seite gibt die Praxis der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH bei Produktumfang, Dokumentation und Artikel-16-Prüfungen wieder. Geprüft von Hatice Muazzez Bodur →

GPSR compliance
Anwendbar seit: 13. Dezember 2024
Regulation (EU) 2023/988

Die GPSR ersetzt die frühere GPSD und gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Ausnahmen, besonderes EU-Produktrecht und die nationale Durchsetzung sind dennoch zu prüfen.

Die GPSR kurz erklärt

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Sie bildet den allgemeinen EU-Sicherheitsrahmen für Verbraucherprodukte und ergänzt produktspezifisches EU-Recht bei Sicherheitsaspekten, die dort nicht geregelt sind.

  • Verbraucherprodukte sind vorbehaltlich der Anwendungsbereichsregeln und ausdrücklichen Ausnahmen erfasst.
  • Sowohl der stationäre Handel als auch der Online-Verkauf sind betroffen.
  • Auch gebrauchte, reparierte und aufbereitete Produkte können erfasst sein.
  • Software und Anwendungen, die für die Produktfunktion relevant sind, werden ebenfalls bewertet.
  • Für ein Artikel 16 unterliegendes Produkt muss vor dem Inverkehrbringen ein in der EU niedergelassener verantwortlicher Wirtschaftsakteur vorhanden sein.
„Wir sind ausschließlich auf EU-GPSR spezialisiert.“
Kurzgefasst:

Wer Verbraucherprodukte in der EU verkauft, muss die Produktsicherheit dokumentieren und nachweisen können. Gesetzliche Ausnahmen umfassen unter anderem Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten; der genaue Anwendungsbereich ist produktspezifisch zu prüfen.

Welche Produkte fallen unter GPSR?

Die GPSR gilt vorbehaltlich ihrer Ausnahmen für Verbraucherprodukte. Regelt besonderes EU-Recht dasselbe Sicherheitsziel, geht es für dieses Risiko vor; andere Aspekte können weiterhin der GPSR unterliegen.

Produktgruppen mit Prüfbedarf

  • Möbel.
  • Bekleidung und Textilprodukte.
  • Haushaltswaren und Küchenartikel.
  • Dekorationsartikel.
  • Handwerkzeuge.
  • Einfache Elektronikgeräte ohne spezifische Regulierung.
  • Kinderprodukte und Spielzeug.
  • Schmuck und Accessoires.
  • Sport- und Freizeitausrüstung.
  • Garten- und Außenprodukte.
  • Gebrauchte, reparierte und aufbereitete Produkte.
  • Für die Produktfunktion notwendige Software und Anwendungen.

Ausgenommene Produkte (Ausnahmen)

  • Human- und veterinärmedizinische Produkte (Arzneimittel).
  • Lebensmittel und Futtermittel.
  • Lebende Pflanzen und Tiere.
  • Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte.
  • Pflanzenschutzmittel (Pestizide).
  • Vom Dienstleister betriebene Beförderungsmittel, auf denen Verbraucher fahren oder reisen.
  • Die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h genannten Luftfahrzeuge.
  • Antiquitäten.
  • Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden sollen und eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
🌐 Alle Vertriebskanäle sind eingeschlossen.

Für Produkte im stationären Handel und im Fernabsatz gilt dieselbe Anwendungsbereichsprüfung. Unterlagen und Pflichten richten sich nach Produkt, Risiken und der tatsächlichen Rolle jedes Akteurs in der Lieferkette.

Was änderte die GPSR gegenüber der früheren GPSD?

Die GPSR ersetzte die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024. Der Wechsel brachte eine unmittelbar geltende Verordnung und ausdrückliche Regeln für technische Unterlagen, Online-Angebote und den in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur.

Stand 1. September 2026. Der Vergleich folgt dem verbindlichen Rechtstext und dem Leitfaden der Europäischen Kommission von 2025.

PunktGPSD — Richtlinie 2001/95/EGGPSR — Verordnung (EU) 2023/988
RechtsformEine EU-Richtlinie, die durch nationales Recht umgesetzt wurde.Eine EU-Verordnung, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.
GeltungszeitraumDie Übergangsregel schützt weiterhin konforme Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.Seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar; maßgeblich bleiben die produkt- und risikobezogenen Anwendungsbereichsregeln.
SicherheitsunterlagenLegte allgemeine Produktsicherheitspflichten für Hersteller und Händler fest.Artikel 9 verlangt ausdrücklich eine interne Risikoanalyse, technische Unterlagen und deren zehnjährige Bereithaltung.
Online-VerkaufAllgemeine Produktsicherheitspflichten galten für alle Vertriebskanäle.Artikel 4 definiert die Ausrichtung eines Online-Angebots auf EU-Verbraucher; Artikel 19 regelt Angebotsangaben und Artikel 22 Marktplatzpflichten.
Verantwortlicher EU-WirtschaftsakteurDie Richtlinie 2001/95/EG selbst enthielt keine mit GPSR-Artikel 16 vergleichbare Regel.Artikel 16 verlangt für erfasste Produkte vor dem Inverkehrbringen einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur.

Entscheidend bleibt der konkrete Produkt- und Risikobereich. Die GPSR ersetzt kein besonderes EU-Produktsicherheitsrecht für Risiken, die dieses bereits abdeckt.

Wer unterliegt der GPSR-Verantwortung?

Die GPSR weist definierten Rollen in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten zu. Ein Unternehmen kann je nach tatsächlicher Tätigkeit für ein Produkt mehrere Rollen zugleich haben.

🏭
Hersteller
Entwirft & produziert das Produkt
✍️
Bevollmächtigter
Handelt aufgrund eines schriftlichen Herstellermandats
📦
Importeur
Bringt Produkte aus Drittländern
🚚
Distributor
Vertreibt das Produkt innerhalb der EU
🏷️
Fulfilment-Dienstleister
Kann unter bestimmten Voraussetzungen verantwortlicher Akteur werden
🛒
Anbieter eines Online-Marktplatzes
Hat eigene Plattformpflichten nach Artikel 22

⚠️ Bei einem erfassten Produkt eines Herstellers außerhalb der EU ist anhand der tatsächlichen Lieferkette der richtige EU-verantwortliche Akteur zu bestimmen: Importeur, Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfilment-Dienstleister.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann ist die GPSR anwendbar?

Die Verordnung (EU) 2023/988 ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Ob ein konkretes Produkt oder Risiko von der GPSR, von besonderem EU-Produktsicherheitsrecht oder für unterschiedliche Aspekte von beiden geregelt wird, muss dennoch anhand der Produkteigenschaften und der jeweiligen Anwendungsbereiche geprüft werden.

Wofür steht GPSR?

GPSR steht für General Product Safety Regulation, auf Deutsch Allgemeine Produktsicherheitsverordnung. Gemeint ist regelmäßig die Verordnung (EU) 2023/988, der seit dem 13. Dezember 2024 geltende allgemeine EU-Sicherheitsrahmen für Verbraucherprodukte.

Was ist der Geltungsbereich der GPSR?

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, soweit keine ausdrücklich genannte Ausnahme greift. Deckt besonderes EU-Recht ein bestimmtes Sicherheitsrisiko ab, gilt dafür das besondere Recht; die GPSR ergänzt nicht geregelte Aspekte. Der Anwendungsbereich ist daher produkt- und risikobezogen zu prüfen.

Hat die GPSR die GPSD ersetzt?

Ja. Die Verordnung (EU) 2023/988 hob die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG, häufig GPSD genannt, mit Wirkung zum 13. Dezember 2024 auf. Die Übergangsregel schützt Produkte, die vor diesem Datum richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurden; ab diesem Datum in Verkehr gebrachte Produkte sind nach den aktuell anwendbaren Regeln zu beurteilen.

Welche Produkte fallen unter die GPSR?

Die GPSR bildet vorbehaltlich ihrer ausdrücklichen Ausnahmen den allgemeinen Sicherheitsrahmen für Verbraucherprodukte. Verfolgt besonderes EU-Recht für ein bestimmtes Risiko dasselbe Sicherheitsziel, gelten für dieses Risiko die besonderen Bestimmungen; ungeregelte Aspekte können weiterhin der GPSR unterliegen. Der Anwendungsbereich lässt sich deshalb nicht allein aus einer breiten Produktkategorie ableiten.

Wer hat Pflichten nach der GPSR?

Hersteller, Importeure und Händler haben Aufgaben entsprechend ihrer jeweiligen Rolle; Artikel 16 verlangt für erfasste Produkte außerdem einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Anbieter von Online-Marktplätzen haben eigene Pflichten nach Artikel 22. Die Rolle eines Verkäufers richtet sich nach seiner tatsächlichen Tätigkeit in der Lieferkette; die Nutzung eines Marktplatzes beseitigt keine Hersteller-, Importeur- oder Händlerpflichten.

Schafft die GPSR ein einheitliches Konformitätszertifikat?

Nein. Die GPSR führt kein offizielles Zertifikat für alle Produkte ein. Die Konformität wird durch produktspezifische Sicherheitsnachweise, technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie durch Prüfungen, Erklärungen oder Konformitätsbewertungsunterlagen gestützt, die anderes anwendbares EU-Produktrecht verlangt. Ein kommerzielles Dokument mit der Bezeichnung GPSR-Zertifikat ersetzt diese zugrunde liegenden Nachweise nicht.

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