Wenn Sie in EU-Ländern verkaufen,
ist die Benennung einer
„Verantwortlichen Person“
Pflicht.
Im Rahmen der GPSR muss jeder Hersteller oder Importeur, der Produkte auf dem EU-Markt anbietet, eine in der EU ansässige „Verantwortliche Person“ (Responsible Person) benennen und deren Kontaktdaten auf dem Produkt angeben.
Produkte, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt vertrieben werden.
Experten mit ISO-Auditor-Erfahrung
Unser Managementsystem ist im Einklang mit den Grundsätzen der ISO 9001, ISO 27001 und ISO 42001 gestaltet.
„GPSR ist nicht nur ein Dokument, sondern ein System. Wir steuern dieses System nach ISO-Grundsätzen.“
Was ist GPSR?
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Regulation (EU) 2023/988) — Diese am 13. Dezember 2024 in Kraft getretene Verordnung dient als umfassendes „Sicherheitsnetz“ für Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt. Sie deckt alle Non-Food-Verbraucherprodukte ab, die nicht durch andere spezifische EU-Vorschriften (Spielzeug, Maschinen, Kosmetik usw.) geregelt sind.
Was ist GPSR?
Kurzgefasst:
Was ist GPSR? →EU-Pflicht: Verantwortliche Person
Verpflichtend für Exporteure, Hersteller, Distributoren, Markeninhaber und Marktplätze.
EU-Verantwortliche Person →Erforderliche Dokumente
Alle fünf folgenden Schritte müssen vollständig dokumentiert vorliegen. Bereits ein fehlender Schritt bedeutet Nichtkonformität.
Dokumente →Risikoklassifizierung
Im Rahmen der GPSR wird jedes Produkt einer anderen Risikoklasse zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Risikobewertungsmethodik der Kommission (2019/417).
Risikoanalyse →Warum wir?
Mit unserem detailorientierten und gründlichen Team steuern wir Ihre EU-Produktsicherheitsprozesse von Anfang bis Ende.
Über uns →Kontakt
Füllen Sie das Kontaktformular aus, um eine individuelle Beratung zu GPSR-Konformität, EU-Verantwortliche-Person-Benennung und technischer Dokumentation zu erhalten. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Kontakt →
Was ist GPSR?
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Regulation (EU) 2023/988) — Diese am 13. Dezember 2024 in Kraft getretene Verordnung dient als umfassendes „Sicherheitsnetz“ für Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt. Sie deckt alle Non-Food-Verbraucherprodukte ab, die nicht durch andere spezifische EU-Vorschriften (Spielzeug, Maschinen, Kosmetik usw.) geregelt sind.
- Alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind, fallen in den Anwendungsbereich.
- Sowohl der stationäre Handel als auch der Online-Verkauf sind betroffen.
- Gebrauchte, reparierte und aufbereitete Produkte sind ebenfalls eingeschlossen.
- Software und Anwendungen, die für die Produktfunktion relevant sind, werden ebenfalls bewertet.
- Für jedes Produkt ist die Benennung einer EU-Verantwortlichen Person und die Rückverfolgbarkeit Pflicht.
„Wir sind ausschließlich auf EU-GPSR spezialisiert.“
Wenn Sie Produkte in der EU verkaufen, müssen Sie dokumentieren und nachweisen können, dass Ihr Produkt sicher ist. Arzneimittel, Lebensmittel, lebende Pflanzen/Tiere, Pestizide, Luftfahrzeuge und Antiquitäten sind ausgenommen.
Welche Produkte fallen unter GPSR?
Alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die nicht durch andere spezifische EU-Vorschriften (Spielzeug, Maschinen, Kosmetik usw.) abgedeckt sind, fallen unter GPSR.
✓ Erfasste Produkte
- Möbel.
- Bekleidung und Textilprodukte.
- Haushaltswaren und Küchenartikel.
- Dekorationsartikel.
- Handwerkzeuge.
- Einfache Elektronikgeräte ohne spezifische Regulierung.
- Kinderprodukte und Spielzeug.
- Schmuck und Accessoires.
- Sport- und Freizeitausrüstung.
- Garten- und Außenprodukte.
- Gebrauchte, reparierte und aufbereitete Produkte.
- Für die Produktfunktion notwendige Software und Anwendungen.
✗ Ausgenommene Produkte (Ausnahmen)
- Human- und veterinärmedizinische Produkte (Arzneimittel).
- Lebensmittel und Futtermittel.
- Lebende Pflanzen und Tiere.
- Pflanzenschutzmittel (Pestizide).
- Luftfahrzeuge.
- Antiquitäten.
- Vom Dienstleister betriebene Ausrüstung.
Produkte, die sowohl im stationären Handel als auch auf Online-Plattformen (Amazon, Etsy, eBay, Trendyol usw.) verkauft werden, fallen unter GPSR. Unabhängig vom Vertriebskanal ist die Dokumentation aller Produkte verpflichtend.
Wer unterliegt der GPSR-Verantwortung?
GPSR betrifft nicht nur Hersteller, sondern alle Beteiligten, die am Marktzugang eines Produkts in der EU beteiligt sind. Alle Vertriebskanäle (stationär und online) sind eingeschlossen.
Für die GPSR-Konformität
erforderliche Dokumente
Alle fünf folgenden Schritte müssen vollständig dokumentiert vorliegen. Bereits ein fehlender Schritt bedeutet Nichtkonformität.
Physische, chemische und biologische Risiken; Brennbarkeit, Schnitt-, Erstickung- und Kippszenarien müssen schriftlich bewertet und archiviert werden.
Produktbeschreibung, verwendete Materialien, Herstellungsinformationen, Prüfberichte, Risikoanalyse und Konformitätserklärung müssen vollständig erstellt werden.
Hersteller-/Importeurangaben, EU-Kontaktadresse, Serien-/Chargennummer und Warnhinweise müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden. Die Sprache des Verkaufslandes (einschließlich Deutsch) ist verpflichtend.
Bei Herstellung außerhalb der EU verpflichtend: Eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR) muss benannt und ihre Kontaktdaten angegeben werden.
Kundenbeschwerden erfassen, Behörden bei Risikofeststellung benachrichtigen und bei Bedarf einen Produktrückrufplan als schriftliches Verfahren bereithalten. Das Fehlen dieses Verfahrens löst regulatorische Sanktionen aus.
Produkt-Risikostufen-Tabelle
Im Rahmen der GPSR wird jedes Produkt einer anderen Risikoklasse zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Risikobewertungsmethodik der Kommission (2019/417).
| Stufe | Definition | Beispielszenarien | Beispiel-Produktkategorien |
|---|---|---|---|
Kritisch | Produkte mit Risiko für Tod oder dauerhafte Gesundheitsschäden, die auf vulnerable Nutzergruppen (Säuglinge, Kinder) abzielen. | Erstickung, schwere Sturzverletzung, Vergiftung, Brandgefahr. | Kinderbetreuungsprodukte, Spielzeug (0–36 Monate), Kinderschutzausrüstung |
Hoch | Produkte mit Risiko schwerer Verletzungen, bei denen die strukturelle Integrität kritisch ist. | Sturz, Quetschung, Abbrechen scharfer Teile, Stromschlag. | Lasttragende Möbel, Elektrogeräte, Freizeitausrüstung |
Mittel | Produkte mit mittlerem Verletzungspotenzial, die bei normaler Verwendung Aufmerksamkeit erfordern. | Fingerklemmen, leichte Schnitte, Kippen, Aufprall. | Allgemeine Möbel, Küchenartikel, Elektronische Geräte |
Niedrig | Produkte mit geringem Verletzungspotenzial, die allgemein als sicher gelten. | Oberflächliche Kratzer, leichte Reizung, geringer Kontakt. | Dekorationsartikel, Bekleidung und Textilien, Schmuck und Accessoires |
Die Kosten der Prävention sind
weit geringer als die der Nichtkonformität
Ihre Produkte werden sofort vom EU-Markt genommen; alle Lager- und Vertriebsverluste gehen zu Ihren Lasten.
Amazon, Faire und Etsy entfernen aktiv Produkte ohne GPSR-Konformität und sperren Shops.
EU-weit werden erhebliche Verwaltungsbußgelder verhängt. Bei Wiederholung vervielfachen sich die Strafen.
Ihr Recht zum Verkauf und Export im gesamten EU-Raum kann ausgesetzt werden.

Ihr GPSR-Expertenteam mit Sitz in Deutschland
Mit unserem detailorientierten und gründlichen Team steuern wir Ihre EU-Produktsicherheitsprozesse von Anfang bis Ende.
Als Grüner Baum GmbH sind wir ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. Die Benennung der EU-Verantwortlichen Person führen wir direkt aus unserem eigenen Unternehmen durch.
Unser Managementsystem ist im Einklang mit den Grundsätzen der ISO 9001, ISO 27001 und ISO 42001 gestaltet.
Kommunikation auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Für türkische Exporteure: einfache und schnelle Kommunikation in der Muttersprache.
Wir prüfen jedes Dokument, jedes Etikett und jede technische Akte einzeln. Wir liefern auditfertige Unterlagen ohne Lücken.
Wir informieren Sie in jeder Phase des Prozesses. Sie wissen jederzeit, bei welchem Dokument und in welcher Phase Sie sich befinden.
GPSR ist kein einmaliges Dokument. Wir begleiten Sie bei Produktinnovationen und Gesetzesanpassungen weiterhin.
Warum EU GPSR?
“Ein Unternehmen, das sein Handwerk versteht und sich wirklich kümmert. Es ist ein gutes Gefühl, bei Fragen sofort jemanden zu erreichen.”
“Während des gesamten Verfahrens zur Verantwortlichen Person in Deutschland habe ich einen ausgesprochen professionellen und aufmerksamen Service erhalten. Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich wurde in jeder Phase klar angeleitet.”
“Ich hatte die Gelegenheit, im Rahmen des EU-GPSR-Prozesses mit ihnen zusammenzuarbeiten, und bin mit der erhaltenen Leistung wirklich sehr zufrieden. Auf jede meiner Fragen kam sehr schnell eine Antwort, und während des gesamten Prozesses waren sie ausgesprochen aufmerksam und professionell. Gerade als kleines Unternehmen und als Unternehmerin war die Unterstützung für mich besonders wertvoll. Ein zuverlässiges Unternehmen, das sorgfältig arbeitet und das ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen kann. Vielen Dank.”
“Die Zusammenarbeit mit dem Team von Grüner Baum GmbH war während des gesamten GPSR-Konformitätsprozesses von Anfang bis Ende ausgesprochen professionell. Dank ihrer Kenntnis der Vorschriften und der klaren, schnellen Antworten auf unsere Fragen konnten wir den Prozess mit Sicherheit abschließen. Als Hersteller, der in den EU-Markt eintritt, empfehlen wir Grüner Baum ohne Zögern jedem Unternehmen, das eine EU-Verantwortliche Person sucht.”
Grüner Baum GmbH · HRB 52165 (Amtsgericht Mainz) · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim. Die Funktion als EU-Verantwortliche Person wird direkt von uns übernommen — kein Vermittler.
In unserem Team sind ISO 9001, ISO 27001 und ISO 42001 Audit-Erfahrungen vorhanden. Unser Managementsystem ist im Einklang mit diesen Grundsätzen gestaltet.
EU-Verantwortliche Person nach Artikel 16 der EU-Produktsicherheitsverordnung. In 4 Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch, Chinesisch.
Wählen Sie das passende GPSR-Paket für Ihr Unternehmen
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