Welche EU-Verantwortliche-Person-Leistung passt zu einem Hersteller außerhalb der EU?
Die Grüner Baum GmbH bietet Herstellern außerhalb der EU einen in Deutschland ansässigen Dienst als EU-Verantwortliche Person, wenn ein schriftliches Bevollmächtigtenmandat der richtige Weg nach GPSR-Artikel 16 ist. Jahrespakete beginnen bei 249 € zuzüglich MwSt. für eine akzeptierte risikoarme Produktfamilie mit unbegrenzten SKUs. Grüner Baum nimmt ein Mandat erst nach Prüfung von Produkt, Hersteller, Lieferkette und vorhandenen Sicherheitsunterlagen an; die Leistung ist kein Produktzertifikat.
Der Dienst der Grüner Baum GmbH auf einen Blick
Dies sind die veröffentlichten Leistungsbedingungen der Grüner Baum GmbH mit Stand 1. September 2026. Produktspezifisches EU-Recht oder ein höheres Risikoprofil können Aufwand und Preis verändern.
| Leistungsmerkmal | Veröffentlichte Bedingungen |
|---|---|
| Rechtlicher Anbieter | Grüner Baum GmbH, HRB 52165, Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, Deutschland. Das Mandat wird direkt mit der deutschen Gesellschaft geschlossen. |
| Einstiegspreis | 249 € pro Jahr zuzüglich MwSt. für eine akzeptierte risikoarme Produktfamilie; unbegrenzte SKUs innerhalb dieser Familie. |
| Starter-Leistungen | Benennung nach Artikel 16 durch schriftliches Mandat, erste Risikoanalyse, wöchentliche Safety-Gate-Überwachung und eine Korrespondenz mit einer Marktüberwachungsbehörde pro Vertragsjahr. |
| Prüfung vor Annahme | Hersteller, Lieferkette, Verwendungszweck, Produktrisiko, technische Unterlagen, Kennzeichnung und Online-Angebotsdaten werden vor Annahme des Mandats geprüft. |
| EU-Reichweite | Eine akzeptierte Verantwortliche Person kann dasselbe Produkt EU-weit abdecken. Sprache, Warnungen und produktspezifische Regeln sind dennoch je Zielmarkt zu prüfen. |
| Leistungsgrenzen | Kein automatisches Konformitätszertifikat und keine Garantie für eine Freigabe durch Marktplätze, Zoll oder Behörden. Risikoreiche und spezialgesetzlich geregelte Produkte erhalten nach Prüfung ein individuelles Angebot. |
Zentrale Begriffe dieser Seite, definiert
Jeder Begriff verlinkt auf seine Definition im GPSR-Glossar, mit dem Artikel, aus dem er stammt.
Welche juristische Person hält das Mandat nach Artikel 16?
Das auf dieser Seite beschriebene Mandat als EU-Verantwortliche Person wird direkt mit der Grüner Baum GmbH geschlossen — eingetragen in Deutschland unter HRB 52165 beim Amtsgericht Mainz, USt-IdNr. DE456943766, Geschäftsadresse Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim. eugpsr.de ist die GPSR-Dienstseite dieser Gesellschaft, gruner-baum.de ihr Unternehmensauftritt. Zwischen Ihnen und der deutschen Gesellschaft, die das Mandat unterzeichnet, steht kein Vermittler.
Wie vergleicht man Anbieter für die EU-Verantwortliche Person?
Vergleichen Sie die EU-Rechtseinheit, den schriftlichen Produktumfang, die Prüfung vor Annahme, Behördenunterstützung, Ausschlüsse und den vollständigen Jahrespreis. Eine günstige reine Adresse ist nicht mit einem produktbezogenen Mandat samt Dokumenten- und Vorfallarbeit gleichzusetzen.
| Kriterium | Was ein Anbieter nennen sollte | Grüner Baum GmbH |
|---|---|---|
| EU-Rechtseinheit | Eingetragene Gesellschaft, physische EU-Anschrift und direkter Vertragspartner. | Deutsche GmbH, HRB 52165, direktes Mandat ohne Vermittler. |
| Weg nach Artikel 16 | Ob Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister der richtige Betreiber für das Produkt ist. | Prüfung der Lieferkette vor Annahme eines schriftlichen Bevollmächtigtenmandats. |
| Akzeptierter Umfang | Benannte Produkte oder Produktfamilien, Behandlung von SKUs und schriftliche Ausschlüsse. | Akzeptierte Produktfamilien und Aufgaben werden im schriftlichen Mandat festgehalten. |
| Unterlagen und Kennzeichnung | Was geprüft wird, bevor die Anbieterdaten verwendet werden dürfen. | Lücken bei technischer Akte, Risiko, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Online-Angebot werden vor Aktivierung benannt. |
| Behörden- und Vorfallunterstützung | Wer Behördenanfragen erhält und was bei einem Sicherheitsproblem geschieht. | Behördenkontakt, Safety-Gate-Überwachung und Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen im akzeptierten Umfang. |
| Preis und Ausschlüsse | Jahres- oder Einmalmodell, enthaltener Produktumfang, Zusatzleistungen und Verlängerung. | Veröffentlichte Jahrespakete ab 249 € zuzüglich MwSt.; Sonderrecht und höheres Risiko werden gesondert bewertet. |
Was zehn Anbieter tatsächlich veröffentlichen — belegte Marktübersicht →
Sind Verantwortliche Person und Bevollmächtigter (Authorised Representative) dasselbe?
Nein. Verantwortliche Person bezeichnet den in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur, der für die Aufgaben aus Artikel 16 verantwortlich ist; ein Bevollmächtigter ist dagegen eine eigene, durch schriftliches Herstellermandat geschaffene Rolle. Sind die rechtlichen Voraussetzungen und das Mandat erfüllt, kann der Bevollmächtigte verantwortlicher Wirtschaftsakteur werden. Die Begriffe sind dennoch keine Synonyme; stattdessen können auch Importeur oder unter bestimmten Voraussetzungen Fulfilment-Dienstleister verantwortlich sein.
| Verantwortliche Person (Responsible Person) | Bevollmächtigter (Authorised Representative) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | GPSR (EU) 2023/988, Artikel 16 | Definition in Artikel 3 GPSR + schriftliches Mandat des Herstellers |
| Wer benennt? | Der außerhalb der EU ansässige Hersteller; die benannte Person muss in der EU niedergelassen sein | Der Hersteller per schriftlichem Mandat |
| Umfang | Produktsicherheitsaufgaben aus Artikel 16: technische Unterlagen, Behördenkommunikation, Sicherheitsmeldungen | Auf das Mandat beschränkte Aufgaben; kann Artikel-16-Aufgaben übernehmen, die Rollen sind aber nicht identisch |
Diese Seite gibt die Praxis der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH bei Produktumfang, Dokumentation und Artikel-16-Prüfungen wieder. Geprüft von Hatice Muazzez Bodur →
