Grüner Baum GmbH · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim – Deutschland
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Recall-Management: Was ist in 72 Stunden zu tun?

Wenn Sie auch ein Hersteller sind oder Ihre Produkte auf dem EU-Markt verkaufen, sollten Sie wissen, dass Sie innerhalb von 3 Werktagen nach GPSR (General Product Safety Regulation) (Artikel 16§(4) eine Benachrichtigung vorlegen müssen, wenn gefährliche Produkte festgestellt werden. In diesem Artikel werden wir detailliert beschreiben, was Sie in den ersten 72 Stunden des Rückrufmanagements tun müssen.

§§GL0 §§(4) Mitteilungsverpflichtung Wem, wann, wie

Die GPSR Artikel 16(4), bestimmt die Meldungsverpflichtung des Herstellers oder des Verantwortlichen bei der Feststellung gefährlicher Produkte, die folgende Elemente umfasst:

Das erste 72-Stunden-Zeitrahmen

Die Schritte, die in den ersten 72 Stunden des Rückrufprozesses unternommen werden, sind von entscheidender Bedeutung.

Identifizieren Sie gefährliche Produkte, sammeln Sie detaillierte Informationen über die Produkte, sammeln Sie das Notfallteam.

12-24 Stunden: - Mitteilung an die betreffende Marktüberwachungsbehörde. - Erstellung des ersten Verbraucherkommunikationsplans.

24-48 Stunden: - Verbraucher per E-Mail, SMS und Social Media informiert werden.

48-72 Stunden - Logistik- und Lagerverwaltung für den operativen Fluss - Information und Ausbildung des Kundendienstteams.

Kundenkommunikation: E-Mail, SMS, Web, Social Media

Das Erreichen von Verbrauchern ist ein wichtiger Bestandteil des Rückrufprozesses. Sie können effektiv informieren, indem Sie die folgenden Kommunikationskanäle verwenden:

Versionsarten von Recall

Es gibt verschiedene Versionen, die sich je nach Fall ändern können:

Betriebsflüsse: Lager, Logistik, Kundenservice

Der Rückrufprozess erfordert eine effiziente Steuerung des Betriebsflusses.

Was ist erlaubt und was nicht?

Bei der Rückforderung müssen auch die Bedingungen für die Rücknahme und Wiederverkäufe der Produkte berücksichtigt werden:

Wie helfen wir?

Wir sind in Deutschland ansässig und bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei Ihren Rückrufverfahren. Wir sind bei Ihnen bei allen Prozessen der Rückrufverwaltung, der Risikoanalyse und der Dokumentation.

§§MDX0 §§

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Hatice Muazzez Bodur — Grüner Baum GmbH

Geschäftsführerin · GPSR Verantwortliche Person

Hatice Muazzez Bodur ist die Geschäftsführerin der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH. Im Rahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung 2023/988) erbringt sie Dienstleistungen als EU-Verantwortliche Person — eine gesetzliche Anforderung für Marken aus der Türkei und anderen Drittländern, die Produkte auf dem EU-Markt vertreiben. Sie ist ISO-9001-Auditorin; unser Team verfügt zusätzlich über Auditerfahrung gemäß den Grundsätzen von ISO 27001 und 42001. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen dieser drei Grundsätze. Beratung auf Türkisch, Deutsch und Englisch. Die Grüner Baum GmbH (HRB 52165, Amtsgericht Mainz) mit Sitz in der Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, stellt Markeninhabern eine EU-Verantwortlichen-Person-Dokumentation sowie einen direkten Kommunikationskanal zu Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.

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