Grüner Baum GmbH · Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim – Deutschland
Kontakt

Produktsicherheits- und Kennzeichnungsprüfung für in der EU niedergelassene Unternehmen

Sie sind Hersteller, Eigenmarke, Einführer oder Händler mit Sitz in der Europäischen Union und verkaufen nach Deutschland, Österreich, in die Schweiz, nach Italien oder Frankreich? Wir prüfen Ihr Produkt, seine Verpackung und Ihr Online-Angebot gegen die einschlägigen Kennzeichnungspflichten und geben Ihnen konkrete Korrekturhinweise statt allgemeiner Empfehlungen.

Sie möchten zuerst selbst prüfen, wo Lücken bestehen? Die Vorabprüfung zeigt pro Produktfamilie ein Risikoniveau und die offenen Punkte, ohne Anmeldung.

Bericht innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen · eine Nachkontrolle der überarbeiteten Artwork inklusive

Für wen ist diese Prüfung gedacht?

Diese Prüfung richtet sich an Hersteller, Eigenmarken, Einführer und Händler, die in der Europäischen Union niedergelassen sind und ihre Produkte nach Deutschland, Österreich, in die Schweiz, nach Italien oder Frankreich verkaufen.

Nach der GPSR ist ein in der EU niedergelassenes Unternehmen selbst der verantwortliche, in der Union niedergelassene Wirtschaftsakteur. Es benötigt für seine EU-Verkäufe keine externe EU-Verantwortliche Person. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und hat eigene, national bestimmte Regeln, die hier gesondert berücksichtigt werden.

Was Sie mit dem Bericht erhalten

Je Produktfamilie erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit:

Rechtliche Einordnung mit BegründungWelche Rechtsakte auf Ihr Produkt und seine Verpackung anwendbar sind und welche ausdrücklich nicht, jeweils mit kurzer Begründung.
Pflichtangaben auf Produkt, Verpackung und BeilageDie Angaben, die auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung und in Anleitung oder Beipackzettel stehen müssen.
Pflichtangaben für den Online-ShopDie Angaben, die im Online-Angebot sichtbar sein müssen, bevor der Kauf abgeschlossen wird.
Erforderliche Warnhinweise und SicherheitsinformationenWelche Warnungen und Sicherheitsinformationen erforderlich sind und in welcher Sprache und Form sie erscheinen müssen.
Hersteller- und RückverfolgbarkeitsangabenName, Kontaktadresse und die Angaben, die eine Rückverfolgung des Produkts durch die Lieferkette ermöglichen.
Entsorgung und Symbole in beide RichtungenWelche Symbole auf das Produkt gehören und welche ausdrücklich nicht gehören. Falsch platzierte Symbole kommen in der Praxis häufiger vor als fehlende.
Prüfung vorhandener Verpackungs- und Artwork-EntwürfeIhre vorhandenen Entwürfe werden gegen diese Liste geprüft, mit konkreten Korrekturhinweisen statt allgemeinen Empfehlungen.
Lückenliste vor MarkteinführungWas vor dem Start noch fehlt, als klare, priorisierte Liste.
LänderunterschiedeWo sich die Anforderungen zwischen den geprüften Ländern unterscheiden, wird das im Bericht ausgewiesen.

Berücksichtigte Rechtsgrundlagen

Je nach Produkt und Verpackung prüfen wir, soweit einschlägig, gegen folgende Rechtsakte. Die genauen Fundstellen und Links zu den amtlichen Texten finden Sie in der Quellentabelle am Ende dieser Seite.

  • Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR): Allgemeine Produktsicherheit: die Kennzeichnungspflichten (Herstellerangaben, Anleitung und Sicherheitsinformationen), die Pflichtangaben im Online-Angebot sowie Risikoanalyse und technische Dokumentation.
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Beschränkungen und Informationspflichten für Erzeugnisse, soweit für das Produkt einschlägig.
  • Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendungs- und Übergangsfristen.
  • Deutschland: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Nationale Ergänzung zur GPSR für den deutschen Markt.
  • Österreich: Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) und Verpackungsverordnung 2014: Nationale Ergänzung zur GPSR und nationale Verpackungsvorgaben für den österreichischen Markt.
  • Schweiz: Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV): Eigenständiges, nicht EU-basiertes Regime für den Schweizer Markt.
  • Italien: Umweltgesetzbuch (D.lgs. 152/2006): Umweltbezogene Kennzeichnung von Verpackungen.
  • Frankreich: Umweltgesetzbuch (Code de l'environnement): Sortierinformation für Verpackungen (Triman / Info-tri).

Geprüfte Zielmärkte

Der Bericht deckt den Verkauf in folgende Zielmärkte ab:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Italien
  • Frankreich

Für den Verkauf in die Niederlande deckt dieser Bericht die auf EU-Ebene geltenden Anforderungen ab. Niederländisches nationales Recht, etwa die Warenwet, wird hier nicht gesondert geprüft.

Bearbeitungszeit

Sie erhalten den Bericht innerhalb von 24 Stunden, nachdem Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Eine Nachkontrolle der überarbeiteten Artwork nach unseren Korrekturhinweisen ist im Preis enthalten.

Preis

Der Preis richtet sich nach der Anzahl Ihrer Produktfamilien (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):

Erste Produktfamilie99 €
Jede weitere Produktfamilie33 €

Was zählt als eine Produktfamilie?

Eine Produktfamilie umfasst Produkte desselben Typs, mit ähnlichen Materialien und demselben Verwendungszweck. Nagelfeilen in unterschiedlichen Größen gelten beispielsweise als eine Produktfamilie.

Der endgültige Umfang wird nach Sichtung Ihrer Produktliste gemeinsam mit Ihnen bestätigt.

Alle Preise und Pakete ansehen →

Was wir von Ihnen benötigen

Für die Prüfung benötigen wir je Produkt:

  • Produktdatenblätter oder technische Spezifikationen
  • Materialzusammensetzung
  • Vorhandene Lieferanten- oder Herstellererklärungen und Prüfberichte, soweit verfügbar
  • Verpackungs- und Artwork-Entwürfe, Beilagen und Anleitungen
  • Geplanter Produktname und Werbeaussagen
  • Wer rechtlich als Hersteller auftritt (Eigenmarke oder Handelsware) und das Herstellungsland
  • Zielmärkte und Vertriebskanäle: eigener Shop, Marktplätze, Einzelhandel
  • Eine Beispielauflistung aus Ihrem Online-Shop

Werbeaussagen können ein Produkt in einen anderen rechtlichen Rahmen verschieben. Deshalb werden auch Ihre geplanten Aussagen mitgeprüft.

Was diese Leistung ist und was nicht

Diese Leistung ist eine produktsicherheits- und kennzeichnungsrechtliche Einschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wo eine anwaltliche Einschätzung erforderlich ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin.

Weiterführende Links

Diese Seite zeigt, wie die Grüner Baum GmbH aus Deutschland Produktumfang, Unterlagen und die Rolle der Verantwortlichen Person in der Praxis prüft. Geprüft von Hatice Muazzez Bodur →

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Produktfamilie?

Produkte desselben Typs, mit ähnlichen Materialien und demselben Verwendungszweck. Nagelfeilen in unterschiedlichen Größen gelten beispielsweise als eine Produktfamilie. Die endgültige Einteilung bestätigen wir nach Sichtung Ihrer Produktliste.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Was fehlt, wird in der Lückenliste ausgewiesen. Der Bericht wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erstellt; fehlende Nachweise verzögern nicht den gesamten Bericht, sondern werden als offener Punkt benannt.

Muss ich einen neuen Prüfbericht in Auftrag geben?

Nicht von vornherein. Wir bewerten zunächst Ihre vorhandenen Unterlagen und Prüfberichte. Erst wenn diese für die vorgesehene rechtliche Einordnung nicht ausreichen, weisen wir konkret darauf hin. Wir verlangen nicht pauschal neue Tests.

Ersetzt diese Prüfung meine eigene Risikobewertung nach der GPSR?

Nein. Die interne Risikoanalyse und die technische Dokumentation, die die GPSR verlangt, bleiben Ihre Aufgabe als Hersteller. Unsere Prüfung bewertet die vorgelegten Unterlagen gegen die Kennzeichnungs- und Informationspflichten; sie ersetzt nicht Ihre eigene Risikobewertung.

Für welche Länder gilt der Bericht?

Deutschland, Österreich, die Schweiz, Italien und Frankreich. Länderunterschiede zwischen diesen fünf Märkten werden im Bericht ausgewiesen. Niederländisches nationales Recht wird nicht gesondert geprüft.

Wie schnell erhalte ich den Bericht?

Innerhalb von 24 Stunden, nachdem Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Eine Nachkontrolle der überarbeiteten Artwork nach unseren Korrekturhinweisen ist im Preis enthalten.

Rufen Sie uns jetzt an

Wir beantworten alle Ihre Fragen zur GPSR-Konformität und zur EU-Verantwortlichen Person.

Kontaktieren Sie uns →

Rechtsgrundlagen und Quellen

Hier können Sie jede rechtliche Aussage dieser Seite nachprüfen: Thema, genaue Fundstelle und Link zum amtlichen Text. Im Text oben verzichten wir bewusst auf Artikel- und Paragrafennummern.

ThemaRechtsgrundlageAmtlicher Text
Ein in der EU niedergelassenes Unternehmen ist selbst der verantwortliche Wirtschaftsakteur in der Union; keine externe EU-Verantwortliche Person nötigArt. 16 GPSR, Verordnung (EU) 2023/988GPSR auf EUR-Lex
Kennzeichnung: Herstellerangaben, Anleitung und SicherheitsinformationenArt. 9 Abs. 6 und 7 GPSRGPSR auf EUR-Lex
Pflichtangaben im Online-AngebotArt. 19 GPSRGPSR auf EUR-Lex
Interne Risikoanalyse und technische Dokumentation, die Aufgabe des Herstellers bleibenArt. 9 Abs. 2 GPSRGPSR auf EUR-Lex
Beschränkungen und Informationspflichten für ErzeugnisseVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)REACH auf EUR-Lex
Verpackungen und Verpackungsabfälle, mit den jeweiligen Anwendungs- und ÜbergangsfristenVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR)PPWR auf EUR-Lex
Deutschland: nationale Ergänzung zur GPSRProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)ProdSG auf gesetze-im-internet.de
Österreich: nationale Ergänzung zur GPSR und nationale VerpackungsvorgabenProduktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004); Verpackungsverordnung 2014PSG 2004 im RIS
Verpackungsverordnung 2014 im RIS
Schweiz: eigenständiges, nicht EU-basiertes RegimeBundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG), SR 930.11; Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV), SR 930.111PrSG auf Fedlex
PrSV auf Fedlex
Italien: umweltbezogene Kennzeichnung von VerpackungenD.lgs. 152/2006 (Norme in materia ambientale), Art. 219 Abs. 5D.lgs. 152/2006, Art. 219 auf Normattiva
Frankreich: Sortierinformation für Verpackungen (Triman / Info-tri)Code de l'environnement, Art. L. 541-9-3Art. L. 541-9-3 auf Légifrance