Für wen ist diese Prüfung gedacht?
Diese Prüfung richtet sich an Hersteller, Eigenmarken, Einführer und Händler, die in der Europäischen Union niedergelassen sind und ihre Produkte nach Deutschland, Österreich, in die Schweiz, nach Italien oder Frankreich verkaufen.
Ein in der EU niedergelassenes Unternehmen ist nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) selbst der verantwortliche, in der Union niedergelassene Wirtschaftsakteur und benötigt für seine EU-Verkäufe keine externe EU-Verantwortliche Person. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und hat eigene, national bestimmte Regeln, die hier gesondert berücksichtigt werden.
Was Sie mit dem Bericht erhalten
Je Produktfamilie erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit:
| Rechtliche Einordnung mit Begründung | Welche Rechtsakte auf Ihr Produkt und seine Verpackung anwendbar sind und welche ausdrücklich nicht, jeweils mit kurzer Begründung. |
| Pflichtangaben auf Produkt, Verpackung und Beilage | Die Angaben, die auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung und in Anleitung oder Beipackzettel stehen müssen. |
| Pflichtangaben für den Online-Shop | Die Angaben, die im Online-Angebot sichtbar sein müssen, bevor der Kauf abgeschlossen wird. |
| Erforderliche Warnhinweise und Sicherheitsinformationen | Welche Warnungen und Sicherheitsinformationen erforderlich sind und in welcher Sprache und Form sie erscheinen müssen. |
| Hersteller- und Rückverfolgbarkeitsangaben | Name, Kontaktadresse und die Angaben, die eine Rückverfolgung des Produkts durch die Lieferkette ermöglichen. |
| Entsorgung und Symbole in beide Richtungen | Welche Symbole auf das Produkt gehören und welche ausdrücklich nicht gehören. Falsch platzierte Symbole kommen in der Praxis häufiger vor als fehlende. |
| Prüfung vorhandener Verpackungs- und Artwork-Entwürfe | Ihre vorhandenen Entwürfe werden gegen diese Liste geprüft, mit konkreten Korrekturhinweisen statt allgemeinen Empfehlungen. |
| Lückenliste vor Markteinführung | Was vor dem Start noch fehlt, als klare, priorisierte Liste. |
| Länderunterschiede | Wo sich die Anforderungen zwischen den geprüften Ländern unterscheiden, wird das im Bericht ausgewiesen. |
Berücksichtigte Rechtsgrundlagen
Je nach Produkt und Verpackung werden, soweit einschlägig, folgende Rechtsakte geprüft:
- Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR): Allgemeine Produktsicherheit: Kennzeichnung nach Artikel 9 Absatz 6 und 7, Online-Angaben nach Artikel 19, Risikoanalyse und technische Dokumentation nach Artikel 9 Absatz 2.
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Beschränkungen und Informationspflichten für Erzeugnisse, soweit für das Produkt einschlägig.
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendungs- und Übergangsfristen.
- Deutschland: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Nationale Ergänzung zur GPSR für den deutschen Markt.
- Österreich: Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) und Verpackungsverordnung 2014: Nationale Ergänzung zur GPSR und nationale Verpackungsvorgaben für den österreichischen Markt.
- Schweiz: Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) und Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111): Eigenständiges, nicht EU-basiertes Regime für den Schweizer Markt.
- Italien: D.lgs. 152/2006, Art. 219 Absatz 5: Umweltbezogene Kennzeichnung von Verpackungen.
- Frankreich: Code de l'environnement, Art. L. 541-9-3: Sortierinformation für Verpackungen (Triman / Info-tri).
Geprüfte Zielmärkte
Der Bericht deckt den Verkauf in folgende Zielmärkte ab:
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Italien
- Frankreich
Für den Verkauf in die Niederlande deckt dieser Bericht die auf EU-Ebene geltenden Anforderungen ab. Niederländisches nationales Recht, etwa die Warenwet, wird hier nicht gesondert geprüft.
Bearbeitungszeit
Sie erhalten den Bericht innerhalb von 24 Stunden, nachdem Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Eine Nachkontrolle der überarbeiteten Artwork nach unseren Korrekturhinweisen ist im Preis enthalten.
Preis
Der Preis richtet sich nach der Anzahl Ihrer Produktfamilien (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
| Erste Produktfamilie | 99 € |
| Jede weitere Produktfamilie | 33 € |
Was zählt als eine Produktfamilie?
Eine Produktfamilie umfasst Produkte desselben Typs, mit ähnlichen Materialien und demselben Verwendungszweck. Nagelfeilen in unterschiedlichen Größen gelten beispielsweise als eine Produktfamilie.
Der endgültige Umfang wird nach Sichtung Ihrer Produktliste gemeinsam mit Ihnen bestätigt.
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Was wir von Ihnen benötigen
Für die Prüfung benötigen wir je Produkt:
- Produktdatenblätter oder technische Spezifikationen
- Materialzusammensetzung
- Vorhandene Lieferanten- oder Herstellererklärungen und Prüfberichte, soweit verfügbar
- Verpackungs- und Artwork-Entwürfe, Beilagen und Anleitungen
- Geplanter Produktname und Werbeaussagen
- Wer rechtlich als Hersteller auftritt (Eigenmarke oder Handelsware) und das Herstellungsland
- Zielmärkte und Vertriebskanäle: eigener Shop, Marktplätze, Einzelhandel
- Eine Beispielauflistung aus Ihrem Online-Shop
Werbeaussagen können ein Produkt in einen anderen rechtlichen Rahmen verschieben. Deshalb werden auch Ihre geplanten Aussagen mitgeprüft.
Was diese Leistung ist und was nicht
Diese Leistung ist eine produktsicherheits- und kennzeichnungsrechtliche Einschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wo eine anwaltliche Einschätzung erforderlich ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin.
Weiterführende Links
Diese Seite gibt die Praxis der in Deutschland ansässigen Grüner Baum GmbH bei Produktumfang, Dokumentation und Artikel-16-Prüfungen wieder. Geprüft von Hatice Muazzez Bodur →
