# Welche EU-Verantwortliche-Person-Leistung passt zu einem Hersteller außerhalb der EU?

> Die Grüner Baum GmbH bietet Herstellern außerhalb der EU einen in Deutschland ansässigen Dienst als EU-Verantwortliche Person, wenn ein schriftliches Bevollmächtigtenmandat der richtige Weg nach GPSR-Artikel 16 ist. Jahrespakete beginnen bei 249 € zuzüglich MwSt. für eine akzeptierte risikoarme Produktfamilie mit unbegrenzten SKUs. Grüner Baum nimmt ein Mandat erst nach Prüfung von Produkt, Hersteller, Lieferkette und vorhandenen Sicherheitsunterlagen an; die Leistung ist kein Produktzertifikat.

## Kritische Safety-Gate-Warnungen: unsere Reaktionszusage

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| Sofort | Direkten kritischen Treffer priorisieren. |
| Innerhalb von 2 Stunden | Warnung detailliert prüfen und verifizieren. |
| Innerhalb von 4 Stunden | Hersteller per E-Mail und Telefon informieren. |
| Innerhalb von 24 Stunden | Betroffene Lose bestimmen und Verkaufsstopp bewerten. |
| Innerhalb von 48 Stunden | Gegebenenfalls Vorinformation für Behörden vorbereiten. |
| Innerhalb von 72 Stunden | Korrekturmaßnahmenplan mit dem Hersteller erstellen. |
| Innerhalb von 4 Werktagen | Falls erforderlich eine Safety-Business-Gateway-Meldung unterstützen. |

Die konkrete gesetzliche Pflicht und Frist wird für Vorfall, Wirtschaftsakteur und Produkt gesondert geprüft.

## FAQ

### Welche Aufgaben hat die Verantwortliche Person nach Artikel 16?

Der verantwortliche Wirtschaftsakteur erfüllt die Aufgaben aus Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1020. Artikel 16 verlangt außerdem regelmäßige Kontrollen zu technischer Dokumentation, Produktidentifikation, Herstellerangaben und anwendbaren Warn- oder Sicherheitsinformationen einschließlich der Angaben im Online-Angebot. Die konkrete Arbeit hängt davon ab, welcher Wirtschaftsakteur die Rolle einnimmt, sowie von Produkt, Mandat und anwendbarem Recht.

### Überträgt die Benennung alle Herstellerpflichten?

Nein. Der Hersteller bleibt für Produktsicherheit, Sicherheitsanalyse, aktuelle technische Dokumentation und erforderliche Korrekturmaßnahmen verantwortlich. Ein schriftliches Mandat legt die von einem Bevollmächtigten übernommenen Aufgaben fest; ein Importeur nimmt die verantwortliche Rolle auf einem anderen Rechtsweg ein. Artikel 16 gilt ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Herstellers und der übrigen Wirtschaftsakteure.

### Welche Unterlagen prüft die Verantwortliche Person?

Die Prüfung beginnt gewöhnlich mit Produktbeschreibung, wesentlichen Sicherheitsmerkmalen, einer gegebenenfalls angemessenen Risikoanalyse und den gewählten Lösungen, unterstützenden Prüfnachweisen, Rückverfolgbarkeitsdaten, Kennzeichnung, Warnungen und Anleitungen. Verlangt besonderes EU-Produktrecht eine Erklärung oder Unterlagen zur Konformitätsbewertung, sind diese ebenfalls relevant. Die GPSR selbst schafft keine allgemeine Konformitätserklärung für jedes Produkt; der Unterlagensatz wird daher produktspezifisch bestimmt.

### Wie wird der Umfang eines Responsible-Person-Service vereinbart?

Die Parteien bestimmen Hersteller, Produkte, Lieferkette und anwendbares Recht und halten anschließend die übernommenen Aufgaben und den Produktumfang schriftlich fest. Die Grüner Baum GmbH prüft die verfügbaren Unterlagen, bevor sie ein Mandat annimmt. Der Service garantiert nicht, dass ein Produkt niemals von Behörden- oder Plattformmaßnahmen betroffen ist; Hersteller und andere Wirtschaftsakteure behalten ihre eigenen Rechtspflichten.

### Braucht ein britisches Unternehmen nach dem Brexit eine EU-Verantwortliche Person?

Ein Hersteller, der nur in Großbritannien niedergelassen ist, ist nicht in der EU niedergelassen. Für ein von der GPSR erfasstes Produkt, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, verlangt Artikel 16 daher einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur vor dem Inverkehrbringen. Je nach Lieferkette kann dies der EU-Einführer, ein schriftlich benannter Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfilment-Dienstleister sein. Der richtige Weg ist produktbezogen zu bestätigen.

### Wie schnell reagieren Sie auf eine kritische Safety-Gate-Warnung?

Ein direkter kritischer Treffer wird sofort priorisiert. Die detaillierte Prüfung und Verifizierung ist innerhalb von zwei Stunden vorgesehen, die Information des Herstellers per E-Mail und Telefon innerhalb von vier Stunden, die Bestimmung betroffener Lose und die Bewertung eines Verkaufsstopps innerhalb von 24 Stunden sowie der Korrekturmaßnahmenplan mit dem Hersteller innerhalb von 72 Stunden. Ist eine Safety-Business-Gateway-Meldung erforderlich, unterstützen wir sie innerhalb von vier Werktagen. Dies sind operative Servicezusagen der Grüner Baum GmbH und keine gesetzlichen Meldefristen: die konkrete gesetzliche Pflicht und Frist wird für Vorfall, Wirtschaftsakteur und Produkt gesondert geprüft.

### Was kostet eine EU-Verantwortliche Person?

Die Grüner Baum GmbH berechnet 249 EUR pro Jahr zzgl. USt. für eine angenommene Produktfamilie mit unbegrenzter SKU-Zahl und 79 EUR pro Jahr für jede weitere Familie. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Unterstützung im Vorfallsfall, etwa bei einem Rückruf oder einem Safety-Gate-Fall, wird gesondert angeboten. Bezahlt wird ein Dienstleistungsmandat, kein Zertifikat.

### Für welche Länder gilt die GPSR?

Die Verordnung gilt für Produkte, die auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden. Verkäufer mit Sitz in einem beliebigen Drittland sind betroffen, sobald ihre Verbraucherprodukte EU-Käufer erreichen, über einen Marktplatz, einen Händler oder den Direktversand. Das Sitzland des Verkäufers befreit nicht; maßgeblich ist, wo das Produkt in Verkehr gebracht wird.

### Welche Produkte sind von der GPSR ausgenommen?

Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/988 nimmt bestimmte Kategorien aus, darunter Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie weitere dort aufgeführte Bereiche. Regelt speziellere EU-Rechtsvorschrift die Sicherheit eines Produkts bereits, geht diese vor und die GPSR greift nur für die nicht abgedeckten Aspekte. Die Ausnahme ist produktbezogen anhand von Artikel 2 zu prüfen.

### Gilt die GPSR im Vereinigten Königreich?

Die Verordnung (EU) 2023/988 regelt den EU-Markt, während Großbritannien eigene Produktsicherheitsvorschriften behält. Ein ausschließlich in Großbritannien niedergelassenes Unternehmen benötigt für Produkte, die es auf dem EU-Markt bereitstellt, dennoch einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur nach Artikel 16. Für Nordirland gelten gesonderte Regelungen, daher ist der richtige Weg je Produkt und Zielmarkt zu klären.

### Sind die britischen General Product Safety Regulations 2005 dasselbe wie die EU-GPSR?

Nein — es sind zwei verschiedene Rechtsakte mit derselben Abkürzung. Die General Product Safety Regulations 2005 (SI 2005/1803) sind britisches Recht und setzten die frühere EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG um; sie gelten in Großbritannien weiter. Die EU-GPSR ist die Verordnung (EU) 2023/988, die die Richtlinie 2001/95/EG ersetzt hat und seit dem 13. Dezember 2024 in der EU gilt. Nur die EU-Verordnung begründet die Pflicht nach Artikel 16, einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur zu haben. Für Nordirland gelten gesonderte Regelungen; die anwendbaren Vorschriften sind daher je Produkt und je Zielmarkt zu prüfen.

### Wo kann ich den amtlichen GPSR-Text lesen?

Verbindlich ist die Verordnung (EU) 2023/988, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf EUR-Lex in allen EU-Sprachen verfügbar, dort auch als PDF herunterladbar. Die Pflichten der Verantwortlichen Person stehen in Artikel 16, die vier möglichen Wirtschaftsakteur-Routen in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020. Die Mitteilung C/2025/6233 der Europäischen Kommission erläutert die praktische Anwendung des Rahmens. Weichen eine Zusammenfassung und die Verordnung voneinander ab, gilt die Fassung des Amtsblatts. Alle drei Quellen sind am Ende dieser Seite verlinkt.

## Canonical page

[Read the complete responsible person page](https://eugpsr.de/de/verantwortliche-person)

## Primary sources

- [Regulation (EU) 2023/988 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj)
- [European Commission business guidance C/2025/6233](https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2025/6233/oj)
