# EU-Bevollmächtigter nach GPSR Artikel 16

> Ein EU-Bevollmächtigter ist eine in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller ein schriftliches Mandat erhalten hat, um in dessen Namen bestimmte Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) wahrzunehmen. Für einen Hersteller außerhalb der EU ohne EU-Einführer ist die Bestellung eines Bevollmächtigten per schriftlichem Mandat der übliche Weg, einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur zu haben, den Artikel 16 der GPSR verlangt, bevor ein erfasstes Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt werden darf.

## Canonical page

[Read the complete eu authorised representative page](https://eugpsr.de/de/eu-bevollmaechtigter)

## Primary sources

- [Regulation (EU) 2023/988 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj)
- [European Commission business guidance C/2025/6233](https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2025/6233/oj)
