# GPSR-Kennzeichnung: Anforderungen & Beispiel (2026)

> GPSR-Kennzeichnung 2026 mit Beispiel: genaue Regeln für Produkt, Verpackung, QR-Code und Online-Angebot samt Rechtsgrundlage.

Published: 2026-06-22
Updated: 2026-10-06

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Es gibt keine einheitliche **GPSR-Etikettenvorlage** für alle Produkte. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt fest, welche Angaben auf das Produkt gehören, welche auf die Verpackung oder in ein Dokument ausweichen dürfen und was Ihr Online-Angebot zeigen muss. Der passende Informationsblock hängt von Ihrem Produkt und Ihrer Lieferkette ab.

## Gibt es eine verbindliche GPSR-Etikettenvorlage?

Nein. Die GPSR sagt Ihnen, welche Angaben Pflicht sind und wo sie stehen dürfen. Ein einheitliches Etikettendesign für alle Produkte schreibt sie nicht vor. Der richtige Block hängt davon ab, wer das Produkt herstellt und einführt, wer Ihre EU-Verantwortliche Person ist, wie Sie das Produkt kennzeichnen, was Ihre Risikoanalyse ergibt, in welche Länder Sie liefern und welches produktspezifische Recht gilt.

## Welche Angaben gehören nach der GPSR auf das Produkt?

Die GPSR nennt nicht jede Pflichtangabe „Etikett“. Sie verlangt folgende Informationen auf dem Produkt oder nur an einer jeweils erlaubten Ersatzstelle:

- **Produktkennung:** Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Merkmal, das das Produkt identifiziert. Verbraucher müssen es gut sehen und lesen können.
- **Herstellerangaben:** Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers. Gibt es eine abweichende zentrale Kontaktstelle, nennen Sie auch deren Adresse.
- **Importeurangaben, falls es einen Importeur gibt:** Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse des Importeurs, der das Produkt auf den EU-Markt bringt.
- **EU-Verantwortliche Person:** Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs, der für das Produkt verantwortlich ist.
- **Anleitungen und Sicherheitsinformationen, falls nötig:** Klare Angaben in einer Sprache, die Verbraucher leicht verstehen. Welche Sprache das ist, bestimmt das Land, in dem das Produkt verkauft wird.

Warnhinweise und Piktogramme richten sich nach den Risiken des Produkts und den geltenden Branchenvorschriften. Eine einheitliche Liste von Warnsymbolen für alle Verbraucherprodukte gibt es in der GPSR nicht.

## Wo müssen GPSR-Angaben stehen: Produkt, Verpackung oder Dokument?

Für jede Art von Angabe gilt eine eigene Regel. Die Verpackung ist keine freie Alternative, nur weil die Kennzeichnung am Produkt mühsamer ist.

| Pflichtangabe | Wann erforderlich | Wohin | Ausweichort oder Bedingung |
| --- | --- | --- | --- |
| Produkttyp, Chargen-/Seriennummer oder andere Kennung | Produkte im Anwendungsbereich | Auf das Produkt | Nur wenn Größe oder Art des Produkts es nicht zulassen: auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument |
| Herstellername oder -marke, Postanschrift und elektronische Adresse | Produkte im Anwendungsbereich | Auf das Produkt | Wenn die Anbringung am Produkt nicht möglich ist: auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument |
| Importeurname oder -marke, Postanschrift und elektronische Adresse | Wenn ein Importeur das Produkt auf den EU-Markt bringt | Auf das Produkt | Wenn das nicht möglich ist: auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument. Ein Zusatzetikett darf vorgeschriebene Herstellerangaben nicht verdecken. |
| Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person | Produkte, die eine EU-Verantwortliche Person brauchen | Auf das Produkt, die Verpackung, das Paket oder in ein Begleitdokument | Einer dieser vier Orte genügt |
| Klare Anleitungen und Sicherheitsinformationen | Wenn das Produkt ohne sie nicht sicher bestimmungsgemäß verwendet werden kann | Zusammen mit dem Produkt | In einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die das Verkaufsland bestimmt |
| Hersteller, verantwortliche Person eines Nicht-EU-Herstellers, Produktidentifizierung und anwendbare Warnhinweise | Online- oder sonstige Fernabsatzangebote | Im Angebot, klar und sichtbar | Ein QR-Code oder Download allein reicht nicht |

## Kann ein QR-Code die physischen GPSR-Angaben ersetzen?

Nein. Die GPSR erlaubt Ihnen, die Angaben **zusätzlich** digital bereitzustellen, etwa über einen QR-Code. Ein QR-Code kann die Angaben ergänzen. Die Regeln für Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument bleiben aber bestehen.

Das Online-Angebot ist eine eigene Pflicht: Die vorgeschriebenen Angaben müssen im Angebot selbst klar und sichtbar sein. Ein QR-Code oder ein herunterladbares Dokument allein ersetzt diese sichtbaren Online-Angaben daher nicht.

## Wann sind Angaben zur EU-Verantwortlichen Person erforderlich?

Ein von der GPSR erfasstes Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Je nach Lieferkette ist das der EU-Hersteller, der Importeur, ein Bevollmächtigter mit schriftlichem Auftrag oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfilment-Dienstleister. Die Rolle ist also nicht in jedem Fall eine Dienstleistung, die Sie gesondert einkaufen müssen.

Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke sowie Postanschrift und elektronische Adresse dieses Akteurs müssen auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument stehen.

Eine EU-Verantwortliche Person „genehmigt“ die Produktsicherheit nicht und übernimmt nicht die Pflichten des Herstellers. Der Hersteller bleibt verantwortlich für Produktsicherheit, Risikoanalyse, technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit sowie Anleitungen und Warnhinweise.

## Welche Angaben müssen im Online-Angebot erscheinen?

Ihr Online-Angebot oder jedes andere Fernabsatzangebot muss mindestens zeigen:

1. Name oder Handelsname des Herstellers sowie dessen Postanschrift und elektronische Adresse.
2. Bei einem Hersteller außerhalb der EU: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person.
3. Angaben zur Produktidentifizierung: Produktbild, Produkttyp und eine weitere Produktkennung.
4. Anwendbare Warn- oder Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, wie sie das Verkaufsland bestimmt.

Die Angaben müssen im Angebot klar und sichtbar sein. Ein QR-Code, eine herunterladbare Datei oder allein das physische Etikett erfüllt diese Pflicht nicht. Verkaufen Sie zum Beispiel dieselbe Kerze im eigenen Webshop und auf Etsy, müssen alle vier Angaben in beiden Angeboten sichtbar sein. Mehr dazu steht im [Leitfaden zu GPSR-Pflichtangaben im Online-Verkauf](https://eugpsr.de/de/blog/gpsr-online-verkauf-pflichtangaben).

## In welcher Sprache müssen GPSR-Warnhinweise und Anleitungen vorliegen?

Anleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer Sprache vorliegen, die Verbraucher leicht verstehen. Welche Sprache das ist, bestimmt der Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird. Das ist genauer als die pauschale Aussage, jedes Etikettenfeld müsse immer in einer einzigen nationalen Amtssprache stehen.

Prüfen Sie vor dem Verkaufsstart die Regeln jedes Ziellands und das für Ihr Produkt geltende Recht. Einige Märkte verwenden mehrere Sprachen, und Branchenvorschriften können zusätzliche Sprachanforderungen enthalten.

## Verlangt die GPSR eine CE-Kennzeichnung oder bestimmte Piktogramme?

Die GPSR verlangt nicht automatisch eine CE-Kennzeichnung für jedes Verbraucherprodukt. CE-Kennzeichnung und kategoriespezifische Symbole gelten nur, wenn andere EU-Vorschriften sie vorschreiben. Spielzeug, Elektrogeräte, Kosmetika und chemische Produkte können deshalb nach ihren eigenen Regeln zusätzliche Angaben brauchen.

Ein chemisches Gefahrenpiktogramm stammt zum Beispiel aus den Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien; es ist kein allgemeines GPSR-Symbol. Prüfen Sie produktspezifisches Recht und GPSR gemeinsam. Der [Leitfaden zu Warnhinweisen und Piktogrammen](https://eugpsr.de/de/blog/warnhinweise-piktogramme-leitfaden) trennt risikobasierte Warnungen von kategoriespezifischen Symbolen.

## Wie kann ein beispielhafter GPSR-Informationsblock aussehen?

Der folgende Block zeigt eine mögliche Informationsstruktur, ist aber keine allgemeingültige Rechtsvorlage:

| Feld | Beispielinhalt | Aufnehmen, wenn |
| --- | --- | --- |
| Hersteller | Beispiel Produkte GmbH · Straße, Postleitzahl, Ort, Land · compliance@example.com | Produkt im Anwendungsbereich |
| Produktkennung | Modell ABC-01 · Charge 2026-09-A | Produkt im Anwendungsbereich; die Kennung muss das Produkt mit seinen Unterlagen verbinden |
| Importeur | Beispiel Import EU GmbH · Postanschrift · elektronische Adresse | Ein Importeur bringt das Produkt auf den EU-Markt |
| EU-Verantwortliche Person | Name oder Marke · Postanschrift · elektronische Adresse | Nennen Sie den für das Produkt verantwortlichen Akteur; das kann bereits der EU-Hersteller oder Importeur sein |
| Warnhinweise und Anleitungen | Produktspezifischer Text in der erforderlichen Sprache des Zielmarkts | Ihre Risikoanalyse oder das produktspezifische Recht verlangt sie |

Inhalt und Platzierung richten sich nach dem Produkt, seiner Größe und Art, den Wirtschaftsakteuren in der Lieferkette, den Zielländern und dem produktspezifischen Recht.

## Was sind die häufigsten Fehler bei der GPSR-Kennzeichnung?

- Herstellerangaben auf die Verpackung verlagern, ohne zu prüfen, ob die Anbringung am Produkt wirklich unmöglich ist.
- Die elektronische Adresse des Herstellers oder der verantwortlichen Person weglassen.
- Eine SKU verwenden, die das Produkt nicht zuverlässig mit seiner technischen Akte oder Charge verbindet.
- Die verantwortliche Person auf der Verpackung nennen, aber im Online-Angebot weglassen.
- Einen allgemeinen Warnhinweis oder das CE-Zeichen als Ersatz für eine produktspezifische Risikoanalyse behandeln.
- Werbetexte übersetzen, die erforderlichen Warnhinweise aber nicht in einer für Verbraucher verständlichen Sprache bereitstellen.

## Wie sollten Etikettenrevisionen dokumentiert werden?

Ordnen Sie jede Etikettenversion dem genauen Produktmodell, der Chargen- oder Seriennummer, der Risikoanalyse, der technischen Dokumentation und der Version des Online-Angebots zu. Halten Sie die technische Dokumentation zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen für die Behörden bereit. Achten Sie darauf, dass eine neue Etikettenversion die Verbindung zwischen Produkt und Unterlagen nicht unterbricht.

## Häufige Fragen zur GPSR-Kennzeichnung

### Welche Angaben gehören nach der GPSR auf das Produkt?

Für erfasste Produkte brauchen Sie eine sichtbare Produktkennung sowie Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers. Je nach Lieferkette kommen die Angaben zum Importeur und die Kontaktdaten Ihrer EU-Verantwortlichen Person hinzu. Braucht das Produkt Anleitungen oder Sicherheitsinformationen, gehören diese ebenfalls dazu.

### Dürfen GPSR-Angaben statt auf dem Produkt auf der Verpackung stehen?

Nur dort, wo die GPSR es erlaubt. Die Produktkennung darf auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument, wenn Größe oder Art des Produkts keine Kennzeichnung zulassen. Hersteller- und Importeurangaben dürfen nur dorthin, wenn sie nicht am Produkt angebracht werden können.

### Muss die EU-Verantwortliche Person im Online-Angebot erscheinen?

Ja, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist. Ihr Angebot muss Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person klar und sichtbar zeigen.

### In welcher Sprache müssen GPSR-Warnhinweise und Anleitungen vorliegen?

In einer Sprache, die Verbraucher leicht verstehen. Welche das ist, bestimmt der Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird. Prüfen Sie zusätzlich die nationalen und produktspezifischen Regeln jedes Zielmarkts.

### Kann ein QR-Code die physischen GPSR-Angaben ersetzen?

Nein. Sie dürfen die Angaben zusätzlich digital bereitstellen, zum Beispiel über einen QR-Code. Die Regeln für Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument gelten trotzdem weiter.

## Wie hilft die Grüner Baum GmbH?

Die in Deutschland ansässige [Grüner Baum GmbH](https://eugpsr.de/de) prüft die Informationskette über Produkt, Verpackung, Paket, Anleitungen und Online-Angebot. Ist ein schriftlicher Auftrag der richtige Weg, Ihre verantwortliche Person zu benennen, verbindet unser [Service als EU-Verantwortliche Person](https://eugpsr.de/de/verantwortliche-person) den vereinbarten Produktumfang mit den zugehörigen technischen Unterlagen.

Produktkategorie, Sitz des Herstellers, EU-Zielmärkte und die aktuelle Kennzeichnung können Sie über unser [Bewertungsformular](https://eugpsr.de/de/kontakt) senden.

## Offizielle Quellen

| Thema | Rechtsgrundlage | Amtlicher Text |
| --- | --- | --- |
| Produktkennung und wann sie auf die Verpackung ausweichen darf | GPSR Artikel 9 Absatz 5 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Herstellername, Postanschrift und elektronische Adresse | GPSR Artikel 9 Absatz 6 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Importeurangaben; Zusatzetikett darf Herstellerangaben nicht verdecken | GPSR Artikel 11 Absatz 3 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Anleitungen, Sicherheitsinformationen und ihre Sprache | GPSR Artikel 9 Absatz 7 und Artikel 11 Absatz 4 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Pflicht zur EU-Verantwortlichen Person und wer die Rolle übernehmen kann | GPSR Artikel 16 Absatz 1; Verordnung (EU) 2019/1020 Artikel 4 Absatz 2 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Wo Name und Adressen der verantwortlichen Person stehen | GPSR Artikel 16 Absatz 3 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Pflichtangaben in Online- und Fernabsatzangeboten, Sprache der Warnhinweise | GPSR Artikel 19 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| QR-Code und digitale Angaben nur zusätzlich | GPSR Artikel 21 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Aufbewahrung der technischen Dokumentation für zehn Jahre | GPSR Artikel 9 Absatz 3 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Verhältnis zum produktspezifischen EU-Recht (CE-Kennzeichnung, kategoriespezifische Symbole) | GPSR Artikel 2 Absatz 1 | [GPSR-Text (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj) |
| Anwendung der GPSR in der Praxis | Bekanntmachung C/2025/6233 der Europäischen Kommission | [Leitlinien der Kommission (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2025/6233/oj) |

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.
